LWL-Messe der Inklusionsunternehmen 2026 – Einladung zur Teilnahme

Am 11. März 2026 findet in Dortmund die 6. LWL-Messe der Inklusionsunternehmen statt. Diese bundesweit einzigartige Veranstaltung bietet Inklusionsunternehmen aus Westfalen-Lippe die Möglichkeit, sich einem breiten Publikum aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu präsentieren. Gleichzeitig richtet sich die Messe gezielt an Menschen mit Behinderung, um vielfältige Einstiegsmöglichkeiten in den ersten Arbeitsmarkt aufzuzeigen und direkte Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern zu ermöglichen.

Die wichtigsten Informationen im Überblick:

Im Rahmen der Messe erwartet Sie:

Das LWL-Inklusionsamt Arbeit begleitet die Messe mit einer neuen Kampagne, deren Gesichter in einem offenen Auswahlverfahren aus den Inklusionsunternehmen der Region ausgewählt wurden. Die ausgewählten Testimonials berichten in Bild und Text von ihren individuellen Wegen und Erfahrungen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Diese Einblicke werden auf Social Media sowie im Blog „Inklusives Arbeitsleben“ veröffentlicht:
https://www.inklusives-arbeitsleben.lwl.org

Aktuelle Informationen zur Veranstaltung sowie weiterführende Inhalte zur Kampagne finden Sie fortlaufend auf der offiziellen Messe-Website:
https://www.lwl-messe.de

Lebenshilfe NRW erhält Sonderpreis der Jury für Verbandszeitschrift „Angesagt“

Wir freuen uns sehr, dass unsere digitale Verbandszeitschrift „Angesagt“ mit dem Sonderpreis der Jury beim mediaV-Award 2025 ausgezeichnet wurde! Die Preisverleihung fand am 30. September im Kölner Gloria statt.

Die Jury lobte besonders:
Mit „Angesagt“ setzen wir neue Maßstäbe für inklusive Kommunikation und geben Menschen mit Behinderung eine starke Stimme. Die Auszeichnung ist eine besondere Anerkennung für das Engagement aller Beteiligten.

Mehr erfahren

Herzlichen Dank an alle, die dieses Projekt möglich machen und unterstützen!

Offener Brief für den Erhalt der Disability Studies

Aktuell setzen sich zahlreiche Wissenschaftler:innen und Unterstützer:innen mit einem offenen Brief für den Erhalt und die Stärkung der Disability Studies an deutschen Hochschulen ein. Hintergrund sind drohende Kürzungen und Schließungen wichtiger Einrichtungen wie dem Zentrum für Disability Studies und Teilhabeforschung (ZeDiSplus) in Hamburg und der Internationalen Forschungsstelle Disability Studies (iDiS) in Köln.

Disability Studies sind ein innovatives Forschungsfeld, das gesellschaftliche Barrieren in den Mittelpunkt rückt und für mehr Inklusion sowie die Rechte von Menschen mit Behinderungen eintritt. Der offene Brief macht deutlich, dass der Abbau dieser Strukturen nicht nur die Forschung und Lehre schwächen, sondern auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gefährden würde.

Der Brief fordert unter anderem:
Den ausführlichen offenen Brief mit allen Informationen und Erstunterzeichner:innen finden Sie im Anhang.

Kommunalwahl NRW 2025: Rechte für Menschen mit Behinderung

Am 14. September findet die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen statt. Für Menschen mit Behinderung ist dies eine wichtige Gelegenheit, ihre Stimme zu erheben und die Politik vor Ort aktiv mitzugestalten. Die Lebenshilfe NRW informiert auf ihrer Website ausführlich über die Rechte von Menschen mit Behinderung bei der Wahl und gibt Hinweise, wo Informationen zur Wahl für Menschen mit Behinderung zu finden sind und wie Barrieren bei der Wahl abgebaut werden können. 

Als Landesverband ist es uns ein besonderes Anliegen, dass unsere Mitgliedsorganisationen die Menschen mit Behinderung umfassend über die anstehende Kommunalwahl informieren und sie aktiv dabei unterstützen, ihr Wahlrecht wahrzunehmen. Die Möglichkeit, bei einer demokratischen Wahl die eigene Stimme abzugeben, war noch nie so wichtig wie in der aktuellen Zeit. Gerade auf kommunaler Ebene werden viele entscheidende Weichen gestellt – etwa bei den Themen Barrierefreiheit und Umsetzung der Eingliederungshilfe (Besetzung der neuen Landschaftsversammlungen).

Was Sie wissen sollten:
Weitere Informationen und Tipps finden Sie auf unserer Webseite:
Kommunalwahl NRW 2025 – Deine Rechte als Mensch mit Behinderung

Welche Erfahrungen haben Sie mit Wahlen gemacht? Was wünschen Sie sich für die kommende Kommunalwahl? Diskutieren Sie mit uns in der Community!

Bild: Lebenshilfe Bremen, Stefan Albers, Atelier Fleetinsel

Satzungen für Kreisinklusionsbeiräte -  Neue Arbeitshilfe erschienen!

LAG Selbsthilfe NRW veröffentlicht Empfehlungen zur Stärkung von Interessenvertretungen auf Kreisebene 

Im Rahmen des Projekts „In Zukunft inklusiv. Mit politischer Partizipation zum Kreis für alle“, gefördert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen, hat die LAG Selbsthilfe NRW eine neue Arbeitshilfe veröffentlicht. Sie richtet sich an alle, die Selbstvertretungsgremien auf Kreisebene aufbauen, weiterentwickeln oder strukturell absichern möchten. 

Grundlage der Arbeitshilfe sind unter anderem die Erfahrungen aus der intensiven Prozessbegleitung dreier Modellkreise sowie die langjährige Expertise der Landesarbeitsgemeinschaft zur kommunalpolitischen Teilhabe und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen. Die nun veröffentlichte Arbeitshilfe benennt zentrale Leitprinzipien für eine effektive Satzungsgestaltung und bietet konkrete Formulierungsvorschläge – etwa zu Aufgaben, Rechten und Pflichten sowie der Zusammensetzung von Inklusionsbeiräten auf Kreisebene.

„Eine Satzung ist kein Garant für gelingende Beteiligung, aber sie schafft die notwendige Grundlage, auf der Selbstvertretung wachsen kann“, betont Melanie Ahlke, Geschäftsführerin der LAG Selbsthilfe NRW. „Als Landesarbeitsgemeinschaft setzen wir uns seit vielen Jahren dafür ein, dass Beteiligung nicht vom guten Willen Einzelner abhängt, sondern durch verlässliche Strukturen gesichert wird.“

Ein Schwerpunkt der Arbeitshilfe liegt auf den strukturellen Besonderheiten der Kreisebene und den daraus folgenden Anforderungen an die dortige Ausgestaltung von Selbstvertretungsgremien. Behandelt werden unter anderem Fragen zur Einbindung kreisangehöriger Kommunen, zur Zusammensetzung sowie zur thematischen Ausrichtung von Kreisinklusionsbeiräten. Ziel ist es, das Profil von Kreisinklusionsbeiräten zu schärfen und aufzuzeigen, wie sie als eigenständige Akteure wirksam arbeiten können.

Auch wenn der Fokus auf der Kreisebene liegt, sind viele der Inhalte auf Städte und Gemeinden übertragbar. Sie können somit auch genutzt werden, um andere kommunale Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen zu stärken. 

„Wir hoffen, dass diese Arbeitshilfe Kommunen ermutigt, Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung nachhaltig zu stärken und dabei eigene, passende Wege zu finden“, so Clara Lenkeit, wissenschaftliche Referentin im Projekt „In Zukunft inklusiv.“ „Wichtig ist, dass einerseits zentrale Prinzipien – wie die ausdrückliche Stärkung der Selbstvertretung – verbindlich abgesichert werden. Gleichzeitig sollte genügend Spielraum bleiben, um Beteiligungsstrukturen an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort anzupassen.“

Die kostenlose Arbeitshilfe steht ab sofort zum Download unter https://inzukunftinklusiv.lag-selbsthilfe-nrw.de/material/ zur Verfügung. Darüber hinaus ist auch die Bestellung als Printversion möglich, deren Versand ab Anfang August beginnt. Über den Materialshop des Projektes sind auch weitere Publikationen erhältlich – wie etwa eine Broschürenreihe zur kommunalpolitischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie eine ebenfalls neu erschienene Mappe zur Planung eines Zukunftsworkshops.
 
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns gerne:

LAG Selbsthilfe NRW e.V.
Projekt „In Zukunft inklusiv.“
Clara Lenkeit
E-Mail: clara.lenkeit@lag-selbsthilfe-nrw.de

Quelle: Pressemitteilung der LAG Selbsthilfe NRW e.V.