Studie „Bewegungsmelder" des FIBS

Die Studie Bewegungsmelder unseres Mitglieds, des Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport (FIBS) gGmbH, untersucht, wo Menschen mit Behinderungen beim Sport und bei der Bewegung auf Barrieren stoßen und was sich ändern muss, damit alle teilhaben können. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung.

Gesucht werden Teilnehmende aus zwei Gruppen:
Die Online-Befragung dauert etwa 15 Minuten und ist anonym. Unter allen Teilnehmenden werden Preise im Gesamtwert von 1.500 € verlost. Die Umfrage ist noch bis zum 26.10.2026 geöffnet.

Machen Sie mit und leiten Sie die Einladung gern an Ihr Netzwerk weiter. Weitere Informationen und die Fragebögen finden Sie auf der Projektseite: https://www.fi-bs.de/bewegungsmelder-umfrage/

Ein Leitbild für die bundesweite Lebenshilfe!

Liebe Mitglieder, 

Anfang Oktober fand in Berlin der 2. Zukunftsworkshop der Bundesvereinigung Lebenshilfe statt – mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern aus Gremien auf Orts- , Landes- und Bundesebene.

Vertreter aus Nordrhein-Westfalen waren auch dabei. Wir unterstützen den Prozess für eine gemeinsame Zukunft der Lebenshilfe.

Ein wichtiges Thema in den Zukunftsworkshops ist die Entwicklung eines neuen Leitbildes für die Lebenshilfe Bundesvereinigung. In anderen Arbeitsgruppen wurde zu einheitlichen Standards, Vernetzungsformaten, Mitgliedergewinnung und geeigneten Organisationsformen beraten.

Nun ist der erste Entwurf für das bundesweite Leitbild fast fertig:
Vision und Mission sind formuliert worden. Das bedeutet, das Ziel und was dafür getan werden soll, ist aufs Papier gebracht worden. Und auch die Werte sind beschrieben – sie sind der Kern der Lebenshilfe und unseres gemeinsamen Einsatzes für Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien.

Bald wird der Entwurf an alle Lebenshilfen im Land versendet. Und dann brauchen wir Sie und Euch! Denn ein Leitbild lebt nur mit und durch seine Mitglieder!

Die AG Leitbild freut sich auf alle Rückmeldungen und Anmerkungen dazu!

Gestartet wird mit einer Vorstellung des Entwurfes per ZOOM: Sie sind herzlich eingeladen, am 3. November um 18 Uhr dabei zu sein und Ihre Impulse zu geben.

Am besten nehmen Sie gemeinsam mit anderen Vertreterinnen und Vertretern aus Ihrem Verein oder Ihrer Organisation an der Veranstaltung teil, um nach der Vorstellung des Leitbildes gleich weiterberaten zu können. Dafür brauchen Sie nur einen Laptop und einen Raum - dann kann es losgehen!

Weitere Informationen und die Anmeldung finden hier auf der Webseite der Bundesvereinigung.  

Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind – und wir uns am 3.11. online sehen!

Herzliche Grüße 
Ihr Team der Lebenshilfe NRW

Offener Brief der Lebenshilfe NRW: Beteiligung darf nicht ausgeschlossen werden

Am 12. Oktober 2026 fand im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW die Anhörung zum Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung des Heimrechts und zur dazugehörigen Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung statt.

Wir kritisieren mit einem Offenen Brief deutlich, dass Menschen mit Behinderungen und ihre anerkannten Interessenvertretungen nicht angemessen beteiligt wurden. Erstmals war im Verteiler keine anerkannte Interessenvertretung pflegebedürftiger und anderweitig behinderter Menschen vertreten. Auch eine persönliche Anhörung fand nicht statt. Mehrere sachverständige Stellen haben diese fehlende Beteiligung ebenfalls kritisiert.

Uns geht es dabei nicht um einzelne fachliche Regelungen, sondern um das Verfahren. Menschen mit Behinderungen müssen an Entscheidungen beteiligt werden, die ihr Leben unmittelbar betreffen.

Wir fordern unter anderem:

Wir bitten Sie, dieses Thema in Ihren Orts- und Kreisvereinigungen aufzugreifen und mit Menschen mit Behinderungen und ihren Familien ins Gespräch zu kommen.

Lebenshilfe: Bundestag muss Nutzung vorgeburtlicher Bluttests auswerten

Nach Beschluss der Kassenfinanzierung etabliert sich – entgegen der gesetzgeberischen Absicht – eine Reihentestung

Am 8. Oktober wird in zweiter und dritter Lesung über einen fraktionsübergreifenden Antrag zu vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomie beraten: Nachdem eine Untersuchung auf Kosten der Krankenkassen für Einzelfälle beschlossen wurde, nehmen Schwangere den Test nun flächendeckend in Anspruch. Der Antrag verlangt daher eine Auswertung der Nutzung von Bluttests in der Schwangerschaft. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert alle Abgeordneten mit Nachdruck dazu auf, diesem Antrag zuzustimmen. 

Ob sogenannte nicht-invasive Pränataltests – kurz NIPT – als gesetzliche Kassenleistung dem Willen des Gesetzgebers entsprechend eingesetzt werden, muss dringend überprüft werden. Wie die mehr als 100 Parlamentarier, die den Antrag unterzeichnet haben, setzt sich die Lebenshilfe seit Langem für ein Monitoring der Kassenzulassung ein. Beim NIPT wird Schwangeren eine Blutprobe entnommen, mit der die Wahrscheinlichkeit für Trisomie 13, 18 und 21 (Down-Syndrom) beim ungeborenen Kind bestimmt werden kann. Der NIPT soll auf Kosten der Krankenkassen allerdings nicht standardmäßig angewandt werden, sondern nur in begründeten Fällen. Denn eine flächendeckende Suche nach Behinderung war nicht gewollt.

„Nun ist jedoch eingetreten, was wir von Anfang an befürchtet haben“, stellt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin, fest. „Aktuelle Zahlen belegen, dass der NIPT schon jetzt zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden ist – ganz entgegen dem Willen des Gesetzgebers. Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen fühlen sich dadurch diskriminiert.“

Gleichzeitig macht Ulla Schmidt deutlich, dass es bei dem fraktionsübergreifenden Antrag nicht darum geht, Frauen grundsätzlich den NIPT als Kassenleistung zu verwehren. „Es muss aber genauer darauf geschaut werden, dass nur Schwangere mit einem erhöhten Risiko den Bluttest von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt bekommen. Zumal bei anlasslosen Tests bei jungen Frauen jeder dritte Test falsch positiv ist – das Kind hat kein Down-Syndrom, obwohl der Test das nahelegt.“

Die Lebenshilfe hofft daher auf einen positiven Ausgang am kommenden Donnerstag im Bundestag. Ulla Schmidt: „Alles andere als eine deutliche Zustimmung zum Antrag wäre ein Schlag ins Gesicht für Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien.“

Abgelehnte Eingliederungshilfe: Fachverbände raten zum Widerspruch

Neue kostenfreie Praxishilfe steht ab sofort im Internet auf www.diefachverbaende.de bereit
 
Vielen Menschen mit Behinderung werden die beantragten Leistungen der Eingliederungshilfe verwehrt. Häufig wird dabei auf angeblich vorrangige Leistungen der Pflegeversicherung verwiesen oder sogar das Erfordernis einer „Teilhabefähigkeit“ behauptet und diese sodann infrage gestellt. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung weisen darauf hin, dass solche Entscheidungen nicht immer rechtmäßig sind. Betroffene sollten deshalb prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
 
Zur Unterstützung haben die Fachverbände die kostenfreie „Praxishilfe – Widerspruch bei abgelehnter Eingliederungshilfe“ erstellt. Die neue Handreichung informiert über Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflege, erklärt das Widerspruchsverfahren und gibt praktische Hinweise zur Begründung. Zudem enthält sie Formulierungshilfen für typische Fallkonstellationen. Laut der Fachverbände haben viele Widersprüche Erfolg. Deshalb sollten Betroffene ihre Ansprüche nicht vorschnell aufgeben.
 
Die Praxishilfe richtet sich an Menschen mit Behinderung, Angehörige sowie Beratungsstellen und soll dazu beitragen, Teilhabeleistungen wirksam durchzusetzen. Die Praxishilfe steht ab sofort auf www.diefachverbaende.de in der Rubrik „Stellungnahmen / Positionspapiere“ zum Download bereit.