Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung in NRW – Der große Überblick

Wer hat Anspruch auf welche Beratung? Und wo kann man sie beantragen? Diese Fragen stellen sich viele Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen – und oft auch Fachkräfte.

Verbandsjurist Oliver Totter hat auf unserer Website eine umfassende Übersicht zusammengestellt: Von der Beratungspflicht der Krankenkassen über die Verfahrenslotsen im Jugendamt und die EUTB bis hin zu den Integrationsfachdiensten und der Pflegeberatung – alle wichtigen Anlaufstellen in NRW auf einen Blick.

Besonders hilfreich: Die Übersicht gibt es auch als PDF zum Ausdrucken und Weitergeben.

Schauen Sie gerne rein und teilen Sie die Seite gerne mit Menschen, für die diese Informationen nützlich sein könnten.

Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung in NRW – Der große Überblick

Neuer Überblick: Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung

Liebe Mitglieder,
der Landesverband hat für seine Mitgliedsorganisationen einen kompakten Überblick über relevante Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen erstellt.

Das Papier bündelt wichtige Anlaufstellen und Informationen – unter anderem zu:
Der Überblick enthält zudem zahlreiche weiterführende Links und soll die Orientierung im vielfältigen Beratungssystem erleichtern. Das Papier erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann bei Bedarf weiter ergänzt werden.

Das Dokument ist diesem Beitrag angehängt.
Zeitnah wird der Inhalt auch auf der Website der Lebenshilfe NRW als eigener Inhalt zu finden sein.

Mit Hilfe von KI erstellt. 

🌟 Jetzt bewerben: Deutscher Frühförderpreis 2027!

Die Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung (VIFF) e.V. schreibt nun schon zum sechsten Mal den Deutschen Frühförderpreis aus – und wir möchten ermutigen, mitzumachen!

Ausgezeichnet werden Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die sich in besonderer Weise für die interdisziplinäre Frühförderung sowie für Kinder und ihre Familien in Deutschland einsetzen.

📅 Bewerbungsschluss: 30. November 2026
🎉 Preisverleihung: 25.–27. Februar 2027 in Heidelberg

Ob kreative Gruppenangebote, Elternseminare, innovative Modellprojekte oder praxisnahe Konzepte – alle engagierten Ideen sind willkommen! Alle eingereichten Bewerbungen werden zudem auf der VIFF-Homepage veröffentlicht und tragen so zur Vernetzung in der Frühförderlandschaft bei.

👉 Alle Infos, Vergaberichtlinien und das Bewerbungsformular findet Sie unter dem folgenden Link.

Deutscher Frühförderpreis 2027

Wir freuen uns über Ihre Bewerbungen und wünschen viel Erfolg dafür!

✊ Jetzt aktiv werden: Musterbrief für die Eingliederungshilfe

Der Druck muss weitergehen – und jetzt haben wir ein konkretes Mittel dafür: Die Lebenshilfe NRW stellt ab sofort einen Musterbrief mit unseren acht Kernforderungen zur Verfügung.

Laden Sie ihn herunter, ergänzen Sie Ihre persönlichen Erfahrungen und schicken Sie ihn an Abgeordnete in Ihrem Wahlkreis. Geben Sie diesen Musterbrief und die Informationen, dass es diesen bei der Lebenshilfe NRW gibt an ihre Mitglieder, Mitarbeitenden und begleiteten Familien weiter. 

👉 Zum Musterbrief:
🔗 https://www.lebenshilfe-nrw.de/de/landesverband/Meldungen/teilhabe-ist-menschenrecht-musterbrief-eingliederungshilfe.php

Teilhabe ist Menschenrecht – machen Sie Ihre Stimme hörbar!

Bewerbungsphase für den Inklusionspreis Nordrhein-Westfalen 2026 startet

Auszeichnung für vorbildliche Praxis der Inklusion in den Bereichen Arbeit, Sport, und Gesellschaft

Sozialminister Karl-Josef Laumann hat den mit insgesamt 50.000 Euro dotierten Inklusionspreis 2026 des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben. Der Preis zeichnet Projekte, Initiativen oder Organisationen aus Nordrhein-Westfalen aus, die zeigen, wie das selbstverständliche Miteinander von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung gut und vorbildlich gelingen kann. Bewerbungsschluss ist am 28. August 2026.
 
Minister Laumann ermuntert zur Bewerbung: „Mit dem Inklusionspreis zeichnen wir gelebte Inklusion aus. Wir bieten guten Ideen und Projekten eine Bühne und zeigen, wie vielfältig und wirkungsvoll Inklusion in unserem Land gelebt wird. Gleichzeitig soll der Preis dazu anspornen, Barrieren abzubauen und neue Räume für Teilhabe zu schaffen. Machen Sie Ihr Engagement sichtbar und bewerben Sie sich!“
 
Die Preise werden in den Kategorien „Inklusion und Arbeit“, „Inklusion und Sport“ und „Inklusion und Gesellschaft“ vergeben. Der 1. Preis ist mit 6.000 Euro dotiert, der 2. mit 5.000 Euro und der 3. mit 4.000 Euro. Eine Jury, deren Mitglieder die preisvergebenden Organisationen sowie ein breites Spektrum des täglichen Lebens von der Selbstvertretung über Medien, Forschung, Politik bis hin zur Wirtschaft vertreten, entscheidet über die Preisvergabe.
 
Darüber hinaus hat die Nordrhein-Westfalen-Stiftung den mit 5.000 Euro dotierten Sonderpreis „Heimat ohne Hindernisse“ ausgeschrieben.
 
Die Preisverleihung findet am 4. November 2026 statt.
 
Weiterführende Informationen zum Inklusionspreis, den Preiskategorien und zur Online-Bewerbung gibt es unter https://www.mags.nrw/inklusionspreis.
 
Hintergrundinformationen
Der Inklusionspreis Nordrhein-Westfalen fördert das Miteinander von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung. Seit 2015 zeichnet Nordrhein-Westfalen mit dem Inklusionspreis das Miteinander von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung aus. In diesem Jahr findet die sechste Preisverleihung statt.