Verhandlungspause Landesrahmenvertragsverhandlungen

Verhandlungspause Landesrahmenvertragsverhandlungen in den Bereichen Teilhabe am Arbeitsleben und Soziale Teilhabe 

Sehr geehrte Mitglieder,
am 09.09.26 hat ein weiteres Spitzengespräch zwischen den Landschaftsverbänden, der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW), Vertreter*innen der privaten und öffentlichen Anbieter sowie der Selbsthilfe bzgl. des Fortgangs der Landesrahmenvertragsverhandlungen im Bereich der Sozialen Teilhabe stattgefunden. In diesem Gespräch haben die beiden Landesräte Herr Mehmet Ali (LWL) und Herr Rist (LVR) erklärt, dass die Leistungsträger im Bereich der Sozialen Teilhabe sowie im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben ab sofort eine Verhandlungspause bzw. ein Moratorium einlegen werden. Die Landschaftsverbände begründen diesen Schritt vor allem mit der zu erwartenden Bundesreform des SGB IX, da diese ggf. auch Auswirkungen auf das Vertragsrecht haben wird.

Die Landschaftsverbände haben eindeutig zugesichert, dass auch weiterhin der geltende Rechtsrahmen mit den entsprechenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen gilt. Eindeutig gelte auch hier die Anerkennung einer tariflichen Vergütung.

Die Teilnehmenden der Anbieterseite sowie der Selbsthilfe haben den Schritt der Landschaftsverbände am 09.09.26 zur Kenntnis genommen und in einer ersten Reaktion bedauert, da notwendige Klärungen und Verständigungen in den Arbeitsfeldern Teilhabe am Arbeitsleben und Soziale Teilhabe damit verzögert werden. Die Landschaftsverbände werden das Thema in der nächsten Sitzung der Gemeinsamen Kommission SGB IX am 07.10.26 nochmal offiziell auf die Tagesordnung setzen. Die Anbieterseite sowie die Selbsthilfe werden nun in ihren Gremien und mit ihren Mitgliedern beraten, wie mit dieser Situation strategisch umzugehen ist.

Laut Landschaftsverbänden sollen im Bereich der Kinder und Jugendlichen die Verhandlungen fortgesetzt werden. Ob und wie die Entscheidung der Landschaftsverbände die Verhandlungen im Bereich Kinder und Jugendliche beeinflusst, wird zu beobachten sein.

Wir werden Sie in den kommenden Wochen und Monaten weiter informieren.

Lebenshilfe NRW sucht neue Landesgeschäftsführung

Führungspersönlichkeit für Teilhabe und Inklusion gesucht


Der Lebenshilfe Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.vertritt die Interessen von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sowie ihren Angehörigen, getreu seinem Motto „Teilhabe statt Ausgrenzung“. In 71 eigenständigen Orts- und Kreisvereinigungen sowie 60 außerordentlichen Mitgliedsorganisationen werden landesweit rund 81.000 Menschen mit Unterstützungsbedarf in ihren individuellen Bedürfnissen und Stärken gefördert.

Wir suchen zum 1. März 2027 mit Arbeitsplatz in der Landeshauptstadt Düsseldorf für unseren Verband eine Führungspersönlichkeit als Landesgeschäftsführung.

Ihre Aufgaben:
Ihr Profil:
Ihre Perspektiven:
Sie identifizieren sich mit dem Leitbild der Lebenshilfe? Darüber hinaus begeistern Sie sich als gewinnende Führungspersönlichkeit für die Arbeit mit Menschen? Dann freuen wir uns auf ihre Bewerbung unter Angabe ihrer Gehaltsvorstellung bis 30. Oktober 2026 an: bewerbung@lebenshilfe-nrw.de

Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sowie Menschen mit eigener Selbsthilfeerfahrung sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung in NRW – Der große Überblick

Wer hat Anspruch auf welche Beratung? Und wo kann man sie beantragen? Diese Fragen stellen sich viele Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen – und oft auch Fachkräfte.

Verbandsjurist Oliver Totter hat auf unserer Website eine umfassende Übersicht zusammengestellt: Von der Beratungspflicht der Krankenkassen über die Verfahrenslotsen im Jugendamt und die EUTB bis hin zu den Integrationsfachdiensten und der Pflegeberatung – alle wichtigen Anlaufstellen in NRW auf einen Blick.

Besonders hilfreich: Die Übersicht gibt es auch als PDF zum Ausdrucken und Weitergeben.

Schauen Sie gerne rein und teilen Sie die Seite gerne mit Menschen, für die diese Informationen nützlich sein könnten.

Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung in NRW – Der große Überblick

Neuer Überblick: Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung

Liebe Mitglieder,
der Landesverband hat für seine Mitgliedsorganisationen einen kompakten Überblick über relevante Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen erstellt.

Das Papier bündelt wichtige Anlaufstellen und Informationen – unter anderem zu:
Der Überblick enthält zudem zahlreiche weiterführende Links und soll die Orientierung im vielfältigen Beratungssystem erleichtern. Das Papier erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann bei Bedarf weiter ergänzt werden.

Das Dokument ist diesem Beitrag angehängt.
Zeitnah wird der Inhalt auch auf der Website der Lebenshilfe NRW als eigener Inhalt zu finden sein.

Mit Hilfe von KI erstellt. 

🌟 Jetzt bewerben: Deutscher Frühförderpreis 2027!

Die Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung (VIFF) e.V. schreibt nun schon zum sechsten Mal den Deutschen Frühförderpreis aus – und wir möchten ermutigen, mitzumachen!

Ausgezeichnet werden Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die sich in besonderer Weise für die interdisziplinäre Frühförderung sowie für Kinder und ihre Familien in Deutschland einsetzen.

📅 Bewerbungsschluss: 30. November 2026
🎉 Preisverleihung: 25.–27. Februar 2027 in Heidelberg

Ob kreative Gruppenangebote, Elternseminare, innovative Modellprojekte oder praxisnahe Konzepte – alle engagierten Ideen sind willkommen! Alle eingereichten Bewerbungen werden zudem auf der VIFF-Homepage veröffentlicht und tragen so zur Vernetzung in der Frühförderlandschaft bei.

👉 Alle Infos, Vergaberichtlinien und das Bewerbungsformular findet Sie unter dem folgenden Link.

Deutscher Frühförderpreis 2027

Wir freuen uns über Ihre Bewerbungen und wünschen viel Erfolg dafür!