Frist zur Abgabe eines Angebotes und AngebotsöffnungDie Frist für die Abgabe eines Angebotes
endet am 17.06.2025 um 12:00 Uhr. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, d.h. Gebote, die nach der Frist eingehen (maßgebend ist das Datum und die Uhrzeit des Eingangs bei der Stadtverwaltung Aulendorf), können nicht berücksichtigt werden.
Das Gebot ist auf dem Postweg an die folgende Adresse zu richten: Stadt Aulendorf, Silke Johler, Hauptstraße 35, 88326 Aulendorf. Das
Angebot kann auch in den Briefkasten der Stadt Aulendorf eingeworfen oder persönlich abgegeben werden.
Die Vergabe findet in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.06.2025 statt. Es werden öffentlich keine Namen der Bieter oder Bietergemeinschaften genannt und es wird nicht bekanntgegeben, welches das Höchstgebot ist. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft erhält von der Stadtverwaltung Aulendorf eine direkte Benachrichtigung.