Pressemitteilung

Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) weiter auf Wachstumskurs / Zuwachs von 270.000 Versicherten (3,1 Prozent) in drei Monaten
 
Berlin, 28. Oktober 2026 − Die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) wachsen weiter stark. Im dritten Quartal 2026 hat sich die Teilnehmerzahl in den Vollversorgungsverträgen, die über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) und damit außerhalb des KV-Systems abgerechnet werden, im Vergleich zum Vorquartal um circa 270.000 erhöht. Das entspricht einem Wachstum von 3,1 Prozent. In den vergangenen 12 Monaten gab es in den Vollversorgungsverträgen einen Versichertenzuwachs von fast 800.000 Versicherten (9,5 Prozent). Inklusive der sogenannten Add-on-Verträge nehmen inzwischen bundesweit knapp 12 Millionen Versicherte an allen Verträgen teil.
 
„Die HZV ist bundesweit weiter auf absolutem Wachstumskurs. Aktuell steigt die Teilnehmerzahl jede Woche durchschnittlich um über 20.000 Versicherte. Die HZV wächst nicht nur in Süddeutschland, sondern beispielsweise auch sehr stark in Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Hamburg. Das zeigt ganz deutlich: Die HZV ist ein bundesweites Erfolgsmodell und genießt sowohl bei den hausärztlichen Praxen als auch bei den Patientinnen und Patienten ein enorm hohes Ansehen. Das belegt auch die Tatsache, dass nur knapp 0,2 Prozent aller eingeschriebenen Versicherten ihren Vertrag ordentlich kündigen. Wer einmal dabei ist, möchte nicht mehr raus! Die Bundesregierung ist gut beraten, diese gewachsenen Strukturen weiter zu stärken und auch im Rahmen der Einführung eines flächendeckenden Primärversorgungssystems auf sie zu bauen“, sagte Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Co-Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes.

In der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) schreiben sich Patientinnen und Patienten bei ihrer Hausarztpraxis ein. Diese ist bei allen medizinischen Anliegen die erste Anlaufstelle und koordiniert die weitere Versorgung. Wissenschaftliche Evaluationen, unter anderem durch die Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg, belegen, dass durch die HZV die Behandlungsqualität, insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen, nachhaltig verbessert werden kann. Gleichzeitig werden unnötige Doppeluntersuchungen vermieden. Durch ein transparenteres und faireres Vergütungssystem wird außerdem die Bürokratie in den Praxen spürbar reduziert.

„Die HZV ist der Schutzwall vor der Schwächung der hausärztlichen Versorgung in Deutschland. Sie ist schon sehr lange kein regionales Projekt mehr, sondern ein bundesweit etabliertes Versorgungssystem, das nicht mehr wegzudenken ist – weder aus Hamburg noch aus NRW oder Baden-Württemberg. Ohne die HZV wären schon heute unzählige Praxen aus der Versorgung ausgestiegen. Jedem politisch Verantwortlichen und jedem Kassenvertreter muss klar sein: Wer die HZV angreift, der greift die Versorgung von Millionen Menschen an. Das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur HZV im Koalitionsvertrag ist daher nicht nur richtig, sondern zwingend notwendig. Wer ein funktionierendes Primärversorgungssystem aufbauen will, muss auf Strukturen setzen, in denen bereits heute Millionen Menschen auf höchstem Niveau versorgt werden“, so Dr. Markus Blumenthal-Beier, Co-Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes.

 
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Reform der Notfallversorgung beschlossen

Im Browser öffnen­ 16. Oktober 2026
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

gestern [Donnerstag, 15.10.2026] wurde im Bundestag die Notfallreform verabschiedet. Als Verband begleiten wir dieses Gesetz jetzt schon in der dritten Legislatur – haben uns in unzähligen Anhörungen und Hintergrundrunden beteiligt und uns mehrmals, auch im Zusammenschluss mit allen anderen ärztlichen Verbänden, deutlich dazu positioniert.
Auch, wenn das jetzt verabschiedete Paket für die ambulante Versorgung noch so manche bittere Pille enthält, konnte unser Verband auf den letzten Metern mit dem Dispensierrecht im Bereitschaftsdienst doch noch einen wichtigen Erfolg erzielen.

Was ist das Ziel der Notfallreform?

Ziel des Gesetzes ist die Entlastung der Notfallversorgung. Dafür wurden unter anderem zwei „Filter“ vor die Notaufnahmen gesetzt: Durch die Vernetzung der 112 und 116 117 sollen die Anliegen zielgerichteter in die zuständige Versorgungsebene geleitet werden. Zudem sollen Integrierte Notfallzentren (INZ), bestehend aus einem Empfangstresen zur Ersteinschätzung, einer KV-Notdienstpraxis (außerhalb der Praxisöffnungszeiten) sowie der Notaufnahme, vor Ort die Patientinnen und Patienten besser triagieren.

Welche Maßnahmen betreffen unsere Praxen besonders?

Weiterhin soll eine 24/7-aufsuchende- und 24/7-telemedizinische-Versorgung durch die KVen eingerichtet werden. Wie diese aussehen soll und wer diese leisten muss, steht in den Sternen. Die Botschaft dahinter ist aber denkbar einfach: Die Notaufnahmen kommen an ihre Grenzen, also sollen andere (am besten wir Hausärztinnen und Hausärzte) einspringen. Zusätzliche Zeit entsteht dadurch natürlich nicht. Jede Stunde außerhalb der Praxis fehlt in der Sprechstunde. Das ist keine Lösung des Problems, sondern seine Verlagerung in den ambulanten Bereich.Vertragsärztinnen und -ärzte sollen zudem verpflichtet werden, eine bestimmte (noch nicht festgelegte) Zahl an Terminen zur zentralen Vergabe zu melden. Die Selbstverwaltung soll auch hier die Rahmenbedingungen festlegen. Wir müssen es Ihnen nicht extra sagen: Diese Regelung greift tief in die Selbstbestimmung unserer Praxen ein. Indem uns die Kontrolle über einen Teil unserer Termine entzogen wird, wird auch ein Kernbereich unserer Freiberuflichkeit beschnitten. Hinzu kommt: Unsere Patientinnen und Patienten bekommen schon heute bei akuten Beschwerden schnell Termine. Hier braucht es keine weiteren staatlichen Daumenschrauben!

Es liegt natürlich nahe, dass gerade bei der „Zentralen Terminvergabe“ einige Krankenkassenvertreter alles in ihrer Macht Stehende dafür tun werden, um möglichst viel Kontrolle über unsere Kalender zu erhalten. Hier wird die KBV klare Grenzen ziehen müssen!

Lange gekämpft, endlich erreicht: Dispensierrecht für aufsuchenden Notdienst und Notdienstpraxen

Eine sehr gute Nachricht gab es aber auch: Kurz vor Verabschiedung konnten wir noch eine entscheidende Verbesserung für die Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst erreichen: Künftig sollen sowohl Notdienstpraxen als auch der aufsuchende Notdienst ein eingeschränktes Dispensierrecht für Arzneimittel und Medizinprodukte erhalten. Die Abgabe ist beschränkt für den akuten Bedarf sowie wenn die Versorgung über die Apotheke nicht ausreichend sichergestellt werden kann.
Diese Regelung haben wir maßgeblich auf den Weg gebracht und bis zum Schluss vorangetrieben. Die bisherige Situation war weder für Patientinnen und Patienten noch für die Ärztinnen und Ärzte im Notdienst nachvollziehbar: Wer akut Hilfe benötigt, muss Versorgung wie erforderliche Medikamente möglichst aus einer Hand erhalten.

Sie sind die größte Stärke unseres Verbandes!

Wir werden uns – auch im weiteren Prozess – mit aller Kraft dafür einsetzen, die Autonomie der Hausarztpraxen zu verteidigen! Zuletzt hatten wir damit – auch dank Ihrer tatkräftigen Unterstützung – immer wieder Erfolg! Für dieses Engagement und den lautstarken Einsatz an unserer Seite wollen wir uns zum Ende dieser Woche noch einmal herzlich bei Ihnen bedanken!

Unsere Mitglieder sind die größte Stärke unseres Verbandes!

Mit kollegialen Grüßen
Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth
Bundesvorsitzende
Dr. Markus Blumenthal-Beier
Bundesvorsitzender ­


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Pressemitteilung

Politik beschließt Notfallreform
„Eine Reform mit etwas Licht und viel Schatten“ / Deutliche Kritik an Pflicht nach Terminmeldung
 
Berlin, 15.10.2026 – Heute hat der Bundestag die Notfallreform verabschiedet. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßt zwar das Ziel der Reform, übt an der konkreten Umsetzung aber deutliche Kritik. „Dass es eine Reform der Notfallversorgung braucht, ist allen Beteiligten klar. Die Reform beinhaltet auch eine Reihe guter Ansätze. Unterm Strich muss man jedoch festhalten, dass die Notaufnahmen auf dem Rücken der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte – und besonders der Hausärztinnen und Hausärzte – entlastet werden sollen. Das kann und wird nicht gut gehen,“ so die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier.
 
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass eine 24/7-aufsuchende-Versorgung eingerichtet werden soll, um sicherzustellen, dass weniger Patientinnen und Patienten in die Notaufnahmen gehen. Blumenthal-Beier erklärt hierzu: „Die Politik verplant Ressourcen, die schlichtweg nicht da sind. Dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte – und am Ende des Tages allen voran wieder wir Hausärztinnen und Hausärzte – jetzt auch noch eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung in den eigenen vier Wänden aufbauen sollen, wird nicht zu stemmen sein! Irgendwo müssen die Ärztinnen und Ärzte ja herkommen, die im Zweifel zu den Menschen hinfahren. Jede Kollegin und jeder Kollege, der diesen Job erledigt, fehlt am Ende in den Praxen.“
 
Der Verband begrüßt hingegen ausdrücklich, dass die Bundesregierung kurzfristig ein eingeschränktes Dispensierrecht nicht nur wie ursprünglich geplant in Notdienstpraxen, sondern auch im aufsuchenden Notdienst einführt. „Es ist sehr positiv, dass die Bundesregierung hier über ihren Schatten gesprungen ist und diesen überfälligen Schritt gegangen ist. Endlich können Ärztinnen und Ärzte, die nachts und am Wochenende Patientinnen und Patienten aufsuchen und versorgen auch in einem begrenzten Maße Medikamente abgeben – und müssen sie nicht mitten in der Nacht oder am Wochenende krank zur nächsten Notdienstapotheke schicken. Das ist für die Betroffenen eine echte Erleichterung,“ so Buhlinger-Göpfarth.
 
Ebenfalls kurzfristig war ein Änderungsantrag aufgenommen werden, der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verpflichtet, eine bestimmte Zahl an Terminen zu melden, damit diese dann zentral vergeben werden können. Die Details und den Umfang soll die Selbstverwaltung verhandeln. „Diese Regelung ist ein massiver Eingriff in die Autonomie unserer Praxen und inakzeptabel. Sie ergibt für den hausärztlichen Bereich auch inhaltlich überhaupt keinen Sinn! Unsere Praxen ermöglichen schon heute quasi immer kurzfristige Termine für akute Fälle. Hier braucht es keine staatliche Einmischung. Die Folge wird vielmehr sein, dass die Terminorganisation in den Praxen viel schwieriger wird und so weniger und nicht mehr Akutfälle versorgt werden können. Die Bundesregierung schießt sich hier ein massives Eigentor und konterkariert quasi im Vorbeigehen den Kern der Freiberuflichkeit,“ sagte Buhlinger-Göpfarth.
 
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Politisches Update

Im Browser öffnen­ 15. Oktober 2026

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir melden uns heute mit guten Nachrichten bei Ihnen!
Kurz vor dem Inkrafttreten des GKV-Spargesetzes konnten wir noch entscheidende Verbesserungen für unsere hausärztlichen Praxen erkämpfen.
Konkret hat der Bundestag heute beschlossen, zwei besonders praxisgefährdende Maßnahmen doch nicht umzusetzen:
Die Fixkostendegression in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) wird nicht kommen. Sie hätte bedeutet, dass neu eingeschriebene HZV-Patientinnen und -Patienten nur mit Abschlägen vergütet werden.Die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen (Kapitel 3 sowie Hausbesuche) bleibt, anders als geplant, wie bisher bestehen. Es wird doch keine teilweise Rückabwicklung der Entbudgetierung geben.
Wären diese Kürzungen so gekommen, hätten sie das Praxissterben massiv beschleunigt. Die Regierungskoalition hat aber erkannt, dass die geplanten Kürzungen in der hausärztlichen Versorgung zu weit gegangen wären, und sich nun korrigiert. Dafür gebührt ihr Anerkennung.
Danke für Ihr Engagement!
Gleichzeitig wäre dies natürlich nicht ohne den massiven Protest unserer Praxen und unserer Patientinnen und Patienten möglich gewesen! 400.000 Nachrichten an die Bundestagsabgeordneten im Rahmen unserer Kampagne „Hausarztpraxen retten!“ waren ein mehr als lauter Hilferuf, den die Politik nicht ignorieren konnte. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank für Ihr Engagement!
Das zeigt noch einmal ganz deutlich: Wir Hausärztinnen und Hausärzte haben eine starke Stimme und einen starken Verband!
Trotz dieses Erfolgs auf den letzten Metern wird das GKV-Spargesetz natürlich unsere Praxen belasten – wenn auch nicht so stark wie befürchtet. Unter anderem ist weiterhin vorgesehen, einzelne Leistungen wie die ePA-Befüllung sowie die Organspendeberatung zu streichen, eine Obergrenze für Vergütungsanstiege in Anlehnung an die Grundlohnrate einzuführen und bestimmte Vorsorgeleitungen wie Gesundheitsuntersuchungen zu budgetieren. Impfungen sind hiervon nicht betroffen.
Nun richtet sich unser Fokus auf den Gesetzesentwurf für das geplante Primärversorgungssystem. Hier erwarten wir den ersten Aufschlag im November. Natürlich werden wir Sie über sämtliche Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Mit kollegialen Grüßen
Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth
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Pressestatement

Berlin, 15.10.2026 – Zu den heute vom Bundestag beschlossenen Nachbesserungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes, erklären die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier:
 
„Die Bundesregierung hat heute Rückgrat gezeigt und mit ihrem Entschluss, das GKV-Spargesetz gezielt nachzujustieren, deutlich gemacht, dass ihr unsere hausärztlichen Praxen und unsere Patientinnen und Patienten wichtig sind. Dieser Entschluss ist für viele hausärztliche Praxen Rettung in höchster Not.


Die Fixkostendegression in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und bei der Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen hätte dazu geführt, dass Kolleginnen und Kollegen, die mehr Patientinnen und Patienten versorgen, dafür finanziell bestraft worden wären. Gerade vor dem Hintergrund der geplanten Einführung eines flächendeckenden Primärversorgungssystems wäre das absolut kontraproduktiv gewesen. Unsere Praxen, unsere Patientinnen und Patienten und wir als Verband haben seit Monaten dafür gekämpft, dass diese Bremsklötze für die Versorgung nicht umgesetzt werden.


Statt blind mit dem Kopf durch die Wand zu wollen, hat die Bundesregierung die inhaltlichen Argumente der Hausärztinnen und Hausärzte ernst genommen und erkannt, dass mit dieser Regelung enormer Schaden entstanden wäre. Die daraus resultierenden geringeren Einsparungen der Krankenkassen sind im Vergleich zum Gesamtpaket minimal. Der positive Effekt für die Versorgung ist allerdings enorm, denn ansonsten hätte die Gefahr bestanden, dass immer mehr Kolleginnen und Kollegen sich aus der Versorgung verabschieden.


Trotz dieser Korrekturen leisten die Hausärztinnen und Hausärzte immer noch einen großen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen, denn es werden nicht nur Leistungen gestrichen, sondern auch die Vergütungssteigerungen gedeckelt sowie Vorsorgeuntersuchungen budgetiert. Diese Kürzungen werden die Praxen, trotz der wichtigen Verbesserungen auf den letzten Metern, deutlich spüren.
 
 
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