Medienmitteilung der Lebenshilfe Sachsen-Anhalt e.V. vom 10. Oktober 2025
Behindertenhilfe ist ein Menschenrecht und kein Luxus
Neuausrichtung der Behindertenhilfe in Sachsen-Anhalt wird zu weniger Teilhabe und mehr Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung führen.
Wir begrüßen ausdrücklich die in der Pressemitteilung vom 8. Oktober 2025 formulierte Zielsetzung des Landes Sachsen-Anhalt, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken und die Leistungen im Sinne des Bundesteilhabegesetzes zukunftsfähig zu gestalten.
Allerdings sehen wir mit großer Sorge, dass die nun im Vertrag vorgesehenen Maßnahmen diesem Anspruch nicht gerecht werden, da der aktuelle Vertragsentwurf in fast allen Bereichen eine faktische Reduzierung der Betreuung bedeutet.
Für die Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung sollen künftig bis zu 30 % weniger Mitarbeitende zur Verfügung stehen. Das hat zur Folge, dass die individuell notwendige Betreuung nicht im bisherigen Umfang gewährleistet werden kann – mit direkten Auswirkungen auf Lebensqualität, Selbstbestimmung und Teilhabechancen der begleiteten und unterstützten Menschen.
Wir sehen die Verantwortung für diese gravierenden Leistungskürzungen und die Verringerung der Betreuungsangebote klar beim Sozialministerium unter der Führung von Frau Ministerin Petra Grimm-Benne (SPD).
Die getroffenen Entscheidungen sind mit den im Vertrag und in der Pressemitteilung formulierten Zielstellungen nicht vereinbar. Sie widersprechen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes.
Wir fordern daher:
- Keine Reduzierung des Betreuungspersonals in den Angeboten für Menschen mit Behinderung.
- Die Einrichtung unabhängiger regionaler Prüfstellen, die systematisch und transparent die Einschränkungen durch den neuen Rahmenvertrag auf die Qualität, Quantität und Wirksamkeit der Leistungen prüfen.
- Eine vertraglich verankerte Nachverhandlungsoption, die kurzfristig und punktuell eingreifen kann, sollte sich – wie von uns befürchtet – eine Verschlechterung der Betreuungssituation ergeben.
„Die Menschen mit Behinderung in Sachsen-Anhalt haben ein Recht auf verlässliche, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Unterstützung. Diesem Anspruch muss die Landesregierung gerecht werden – nicht nur in ihren Äußerungen, sondern auch in der praktischen Umsetzung. Die Weiterentwicklung der Angebote für Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes wird mit diesem Vertrag nicht gelingen.“ so Waltraud Wolff.