Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 29.09.2026
Vor dem Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) fordert die Lebenshilfe: Pflegeleistungen für Menschen mit Behinderung
und ihre Familien dürfen nicht gekürzt werden.
Pflegende Angehörige brauchen Unterstützung und auch mal eine Auszeit. Das geplante Sozialraumbudget muss deshalb flexibel nutzbar und übertragbar sein.
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe dazu: „Lassen Sie Familien, in denen Angehörige mit Unterstützungsbedarf leben und dort oft jahrzehntelang gepflegt werden, nicht im Stich.“
Besonders kritisch: Das Sozialraumbudget soll ab dem 25. Lebensjahr von 300 auf 175 Euro sinken. Doch der Unterstützungsbedarf wird mit 25 nicht plötzlich geringer. Auch die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige dürfen nicht abgesenkt werden.
Teilhabe ist Menschenrecht – auch bei der Pflege. Mehr in der aktuellen Medienmitteilung:
https://www.lebenshilfe.de/.../menschen-mit-behinderung... #Lebenshilfe #TeilhabeIstMenschenrecht
(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe)