Keine Kürzungen bei der Teilhabe – Fachverbände beziehen Position

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben sich klar positioniert: Die im „Vorschlagsbuch" enthaltenen Pläne zur Kostendämpfung in der Eingliederungshilfe werden entschieden abgelehnt. Im Einzelnen:

1. Teilhabe an Bildung
Die vorgeschlagene Streichung von Schulbegleitung ist nicht akzeptabel. Solange Regelschulen nicht inklusiv aufgestellt sind, bleibt der individuelle Rechtsanspruch auf 1:1-Assistenz unerlässlich. Infrastrukturangebote dürfen nur dann Vorrang haben, wenn nachweislich – durch die Behörde, nicht durch die Familie – belegt ist, dass der individuelle Bedarf des Kindes damit gedeckt wird.

2. Pooling bei sozialer Teilhabe
Gepoolte Leistungen sollen nach den Plänen von Kommunen sowie den Ländern Bayern, NRW und Sachsen zum Regelfall werden. Die Fachverbände widersprechen: Pooling schränkt Selbstbestimmung ein, ist bedarfsgerecht in der Praxis kaum umsetzbar und erzeugt zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

3. Pauschale Geldleistungen
Das Zustimmungserfordernis bei pauschalen Geldleistungen (§ 116 Abs. 1 SGB IX) soll eingeschränkt werden. Die Fachverbände lehnen das ab: Pauschalleistungen widersprechen dem Grundsatz individueller Bedarfsdeckung im SGB IX und können passgenaue Leistungen nicht ersetzen.

4. Wunsch- und Wahlrecht beim Wohnen
Mit dem BTHG wurde der Mehrkostenvorbehalt beim Wohnen abgeschafft – eine wichtige Errungenschaft im Sinne von Art. 19 UN-BRK. Die nun geplante Wiedereinführung würde bedeuten, dass Menschen mit Behinderung gegen ihren ausdrücklichen Willen auf besondere Wohnformen verwiesen werden könnten. Das ist nicht hinnehmbar.

5. Hilfsmittelversorgung
Eine Einschränkung des Hilfsmittelanspruchs würde Teilhabe massiv gefährden – und ist auch wirtschaftlich nicht sinnvoll: Wo Hilfsmittel wegfallen, steigen Assistenzleistungen. Zudem hemmt dies notwendige Entwicklungen im Bereich digitaler Assistenz – gerade angesichts des Fachkräftemangels ein falsches Signal.

6. Einkommen und Vermögen
Die geplante Absenkung der Freigrenzen auf das Vor-BTHG-Niveau verkennt, dass Eingliederungshilfeleistungen einen Nachteilsausgleich darstellen. Die Fachverbände fordern stattdessen den vollständigen Verzicht auf die Heranziehung von Einkommen und Vermögen. Auch die geplanten Eigenanteile bei Fahrtkosten werden abgelehnt – die Ursachen hoher Fahrtkosten liegen in mangelnder Barrierefreiheit und fehlenden Angeboten vor Ort, nicht in der Verantwortung der Leistungsberechtigten.

7. Vorrang der Pflegeversicherung
SGB XI und Eingliederungshilfe verfolgen unterschiedliche Ziele. Ein Vorrang der Pflegeversicherung würde insbesondere ambulante Leistungen gefährden, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die Fachverbände lehnen dies ab.

8. Tarifverträge und AVR-Vergütungen
Werden Tarifsteigerungen nicht mehr refinanziert, entzieht das gemeinnützigen Leistungserbringern die Existenzgrundlage und verschärft den Fachkräftemangel weiter. Tarif- und AVR-Vergütungen müssen weiterhin anerkannt bleiben.

9. Leistungserbringungsrecht
Die Pläne zur „Stärkung kommunaler Steuerung" stellen das sozialrechtliche Dreieck grundsätzlich in Frage. Die Abkehr von der Pflicht zum Abschluss von Leistungsvereinbarungen würde zur Anwendung des Vergaberechts führen – mit unabsehbaren Folgen für Menschen mit Behinderung und erheblichem Mehraufwand für die Kommunen. Auch die Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung muss erhalten bleiben, um Verhandlungen auf Augenhöhe zu sichern.

📄 Die vollständige Positionierung der Fachverbände steht zum Download bereit. Wir empfehlen eine sorgfältige Lektüre – insbesondere für Personen, die in diesen Themen aktiv positioniert sind oder Gespräche führen.

👉 Keine Kürzungen bei der Teilhabe – Positionierung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Vorschlagsbuch aus dem Austausch im Kanzleramt „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“

Fachtag „Ausbildung mittendrin" – noch ein paar Plätze frei!


Am 3. Juli 2026 findet in der Jugendherberge Köln-Riehl der Fachtag „Ausbildung mittendrin" von mittendrin e.V. statt.

Das Thema: Betriebliche Berufsausbildungen von Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung – und wie sie gelingen können! 💪

Seit 2022 begleitet das Projekt junge Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg in duale Ausbildungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – mithilfe des Budgets für Ausbildung (§ 61a SGB IX). Diese Erfahrungen werden nun mit Vertreter*innen aus Ministerien, Kammern, Kostenträgern, Trägern und der Selbstvertretung geteilt und diskutiert.

Über 100 Anmeldungen gibt es schon – aber noch sind ein paar Plätze frei! 🎟️

👉 Leitet diesen Hinweis gerne an Menschen in euren Organisationen weiter, die sich für das Thema inklusive Ausbildung interessieren!

Alle Infos und das Programm gibt es unter dem angehängten Link. 
🔗 https://www.mittendrin-koeln.de

Landschaftsversammlung wählt Reiner Limbach zum neuen LVR-Direktor

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat heute Reiner Limbach mehrheitlich zum neuen Direktor des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) gewählt. Der bisherige Erste Landesrat und LVR-Dezernent für Personal und Organisation übernimmt das Amt zum 1. November 2026. Reiner Limbach folgt auf Ulrike Lubek, deren Amtszeit am 31. Oktober 2026 endet. Lubek wurde erstmalig im Oktober 2010 zur LVR-Direktorin gewählt und stand somit 16 Jahre an der Spitze der Verbandsverwaltung. 

Reiner Limbach führt seit 1. Februar 2015 das LVR-Dezernat Personal und Organisation und ist als Erster Landesrat allgemeiner Vertreter der LVR-Direktorin. Der gebürtige Kölner ist Volljurist und war bereits von 1996 bis 2010 beim LVR tätig, unter anderem als persönlicher Referent des damaligen LVR-Direktors Udo Molsberger, als Leiter einer regionalen Leistungsabteilung sowie als Leiter des Fachbereichs Sozialhilfe II. Im Jahr 2010 wurde er Beigeordneter des Landkreistages NRW für Soziales, Jugend, Gesundheit und Schulen. Limbach ist verheiratet, hat zwei Töchter und lebt in Wesseling. 

Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland: „Dem neu gewählten LVR-Direktor Reiner Limbach gratuliere ich im Namen der politischen Vertretung herzlich zur Wahl. Als langjähriger Personaldezernent kennt er den LVR, seine Aufgaben und seine Mitarbeitenden sehr genau und bringt beste Voraussetzungen für diese verantwortungsvolle Aufgabe mit. Für die kommende Amtszeit wünschen wir ihm eine glückliche Hand, Gestaltungskraft und viel Erfolg. Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohl der Menschen im Rheinland.“

Als LVR-Direktor ist Reiner Limbach für die Dauer von acht Jahren von der Landschaftsversammlung Rheinland gewählt. Er leitet die Verwaltung des LVR und ist gesetzlicher Vertreter des regionalen Kommunalverbands. 

Quelle: LVR
Foto: Uwe Weiser / LVR

Beiträge für CDU Landtagswahlprogramm

Sehr geehrte Mitglieder,
in der vergangenen Woche haben wir einen sehr konstruktiven und inhaltlich positiven Austausch mit dem Vorsitzenden des Netzwerks Menschen mit Behinderung in der CDU NRW geführt. Das Netzwerk war auf uns zugekommen und sucht im Vorfeld der anstehenden Landtagswahl in NRW aktiv den Austausch mit Selbsthilfe- und Trägerorganisationen der Eingliederungshilfe.

Im Gespräch konnten wir zu einer Vielzahl relevanter Themen informieren und Stellung nehmen – darunter auch zu den bestehenden Schwierigkeiten bei den Vergütungsverhandlungen der Lebenshilfen als Träger im Bereich des LVR.

Das Netzwerk hat uns daraufhin angeboten, konkrete Forderungen und Positionen der Lebenshilfe einzureichen, die sowohl in das Wahlprogramm des Netzwerks als auch in das Wahlprogramm der CDU NRW zur Landtagswahl einfließen können. Ausdrücklich erwünscht sind dabei ausformulierte Texte – gerne ergänzt um konkrete Finanzierungsvorschläge.

Als Landesverband möchten wir dieses Angebot wahrnehmen und laden Sie herzlich ein, sich aktiv einzubringen.

Wir bitten Sie daher verbindlich darum, Ihre Rückmeldungen, Forderungen und Positionen bis spätestens 30. Mai 2026 bei uns einzureichen (peters.philipp@lebenshilfe-nrw.de). Im Anschluss werden wir alle Beiträge bis Mitte Juni 2026 redaktionell aufbereiten und gebündelt beim Netzwerk einreichen.

Darüber hinaus werden wir die Lebenshilfe-Räte bei den anstehenden Regionalkonferenzen zur Kampagne „Teilhabe ist Menschenrecht" gezielt auf diesen Prozess ansprechen. Auch die derzeit laufende Umfrage im Rahmen der Kampagne werden wir in diesen Prozess einfließen lassen, um eine möglichst breite und fundierte Grundlage für unsere Eingaben zu schaffen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Gerd Ascheid       &            Philipp Peters
Landesvorsitzender                          Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Lebenshilfe NRW kritisiert geplante Kürzungen als Angriff auf Menschenrechte

Internes Bund-Länder-Papier offenbart drastische Einschnitte in den Sozialstaat – Familien und Menschen mit Behinderung besonders betroffen / Petition im Bundestag läuft noch bis zum 25. Mai

Hürth, 4. Mai 2026 – Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai warnt die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen eindringlich vor den Folgen eines internen Arbeitspapiers einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, das der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband kürzlich öffentlich gemacht hat. Das Dokument enthüllt weitreichende Vorschläge zur Reduzierung sozialstaatlicher Leistungen – mit einem bezifferten Kürzungsvolumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro allein im Bereich der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe. Hierbei handelt es sich um ein „Vorschlagsbuch“, das die Konsequenzen für die Menschen in keiner Weise berücksichtigt. Einige dieser Vorschläge würden in der Umsetzung eine völlige Missachtung individueller Rechtsansprüche darstellen. Dies ist vollkommen inakzeptabel.

Die Lebenshilfe NRW fordert den sofortigen Stopp dieser Pläne und eine zwingende Beteiligung der Menschen mit Behinderung an allen Reformprozessen.

Ein Papier, das den Sozialstaat infrage stellt

Die Vorschläge gehen deutlich über einzelne fachpolitische Anpassungen hinaus. Sie folgen in weiten Teilen nur einer Logik der Ausgabenbegrenzung und stellen zentrale Prinzipien des Sozialstaates infrage: Individuelle Rechtsansprüche, notwendige personenzentrierte Unterstützung wären bei der Umsetzung gefährdet.

Das Land NRW hat hier zusammen mit Bayern und Sachsen eine herausragende Rolle übernommen. Die Lebenshilfe NRW ist schockiert, weil die Vorschlagssammlung Menschen mit Behinderung offensichtlich unter dem Aspekt der Kostentreiber betrachtet und nach dem Gießkannenprinzip vor allem individuelle Rechtsansprüche kappen will. Dabei sind kaum mehr Leistungen bei den Menschen angekommen, sondern die Kostendynamik hängt allein mit der demografischen Entwicklung (zum Glück werden Menschen mit Behinderung älter!), den steigenden Personalkosten wegen tariflicher Steigerungen und gestiegenen Sachkosten zusammen.

Rückschritte von mehr als 30 Jahren – ein besorgniserregender Trend

Was die vorliegenden Vorschläge in der Umsetzung bedeuten würden, lässt sich in seiner historischen Dimension kaum überschätzen. Die Lebenshilfe NRW sieht Rückschritte um mehr als 30 Jahre – zurück in eine Zeit, in der Menschen mit Behinderung nicht als Träger individueller Rechte, sondern als Objekte fürsorgerischer Versorgung behandelt wurden. Jahrzehntelange Errungenschaften von Selbstvertretungsorganisationen und engagierten Familien stehen auf dem Spiel. Was der Staat einspart, zahlen Familien – mit ihrer Zeit, ihrer Gesundheit und ihrer Erwerbsbiografie.

„Nicht ohne uns über uns" – Betroffene wurden nicht gehört

Die bisherigen Gespräche fanden parallel zu miteinander vereinbarten Gesprächsstrukturen statt und ohne jede Beteiligung von Menschen mit Behinderung oder ihren Interessenvertretungen. „Was in Berlin diskutiert wird, ist kein Verwaltungsakt – es ist ein Eingriff in das Leben von Millionen Menschen. Wer über die Teilhabe von Menschen mit Behinderung entscheidet, muss diese Menschen zwingend einbeziehen. Das Prinzip ‚Nichts über uns ohne uns' ist keine Bitte – es ist ein Grundrecht. Teilhabe ist Menschenrecht", sagt Prof. Dr. Gerd Ascheid, Vorsitzender der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen. Mögliche Reformen müssen die Systeme als Ganzes betrachten und Verwaltungen müssen sich hier selbstkritisch fragen, welche Kosten sie selbst durch völlig unverständlichen Personalaufwuchs, unangemessener Bürokratisierung und fehlender Digitalisierung produzieren.

Die Lebenshilfe NRW erwartet von der Landesregierung eine unmissverständliche öffentliche Positionierung zu den vorliegenden Kürzungsplänen. Darüber hinaus appelliert die Lebenshilfe NRW an alle Politiker:innen aus Nordrhein-Westfalen – im Landtag, im Bundestag und auf kommunaler Ebene: Stellen Sie sich gegen diese Pläne. In Positionspapieren der Landesbehindertenbeauftragten und der Fachverbände kann jeder die Auswirkungen auf die Menschen fachlich nachvollziehen.

„Ich lebe selbstbestimmt – das ist kein Privileg, das ist mein Recht. Wenn die Politik jetzt anfängt, meine Teilhabe gegen Haushaltszahlen aufzurechnen, dann sagt sie mir: Dein Leben ist zu teuer. Das ist keine Sozialpolitik. Das ist Ausgrenzung! Der Vorstand der Lebenshilfe NRW steht gerne zu Gesprächen bereit", sagt Daniela Sahnau, Selbstvertreterin und Mitglied im Vorstand der Lebenshilfe NRW.

Jetzt handeln: Petition im Bundestag unterzeichnen
 
Wer die geplanten Kürzungen ablehnt und die Interessen von Menschen mit Behinderung sowie ihrer Angehörigen unterstützen möchte, kann das jetzt konkret tun: Die Petition der Lebenshilfe „Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung" mit der Nr. 195716 im Deutschen Bundestag läuft noch bis zum 25. Mai 2026.

Zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_02/_27/Petition_195716.nc.html
Zur Kampagne #TeilhabeIstMenschenrecht: www.lebenshilfe.de/teilhabe-ist-menschenrecht