Satzungen für Kreisinklusionsbeiräte -  Neue Arbeitshilfe erschienen!

LAG Selbsthilfe NRW veröffentlicht Empfehlungen zur Stärkung von Interessenvertretungen auf Kreisebene 

Im Rahmen des Projekts „In Zukunft inklusiv. Mit politischer Partizipation zum Kreis für alle“, gefördert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen, hat die LAG Selbsthilfe NRW eine neue Arbeitshilfe veröffentlicht. Sie richtet sich an alle, die Selbstvertretungsgremien auf Kreisebene aufbauen, weiterentwickeln oder strukturell absichern möchten. 

Grundlage der Arbeitshilfe sind unter anderem die Erfahrungen aus der intensiven Prozessbegleitung dreier Modellkreise sowie die langjährige Expertise der Landesarbeitsgemeinschaft zur kommunalpolitischen Teilhabe und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen. Die nun veröffentlichte Arbeitshilfe benennt zentrale Leitprinzipien für eine effektive Satzungsgestaltung und bietet konkrete Formulierungsvorschläge – etwa zu Aufgaben, Rechten und Pflichten sowie der Zusammensetzung von Inklusionsbeiräten auf Kreisebene.

„Eine Satzung ist kein Garant für gelingende Beteiligung, aber sie schafft die notwendige Grundlage, auf der Selbstvertretung wachsen kann“, betont Melanie Ahlke, Geschäftsführerin der LAG Selbsthilfe NRW. „Als Landesarbeitsgemeinschaft setzen wir uns seit vielen Jahren dafür ein, dass Beteiligung nicht vom guten Willen Einzelner abhängt, sondern durch verlässliche Strukturen gesichert wird.“

Ein Schwerpunkt der Arbeitshilfe liegt auf den strukturellen Besonderheiten der Kreisebene und den daraus folgenden Anforderungen an die dortige Ausgestaltung von Selbstvertretungsgremien. Behandelt werden unter anderem Fragen zur Einbindung kreisangehöriger Kommunen, zur Zusammensetzung sowie zur thematischen Ausrichtung von Kreisinklusionsbeiräten. Ziel ist es, das Profil von Kreisinklusionsbeiräten zu schärfen und aufzuzeigen, wie sie als eigenständige Akteure wirksam arbeiten können.

Auch wenn der Fokus auf der Kreisebene liegt, sind viele der Inhalte auf Städte und Gemeinden übertragbar. Sie können somit auch genutzt werden, um andere kommunale Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen zu stärken. 

„Wir hoffen, dass diese Arbeitshilfe Kommunen ermutigt, Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung nachhaltig zu stärken und dabei eigene, passende Wege zu finden“, so Clara Lenkeit, wissenschaftliche Referentin im Projekt „In Zukunft inklusiv.“ „Wichtig ist, dass einerseits zentrale Prinzipien – wie die ausdrückliche Stärkung der Selbstvertretung – verbindlich abgesichert werden. Gleichzeitig sollte genügend Spielraum bleiben, um Beteiligungsstrukturen an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort anzupassen.“

Die kostenlose Arbeitshilfe steht ab sofort zum Download unter https://inzukunftinklusiv.lag-selbsthilfe-nrw.de/material/ zur Verfügung. Darüber hinaus ist auch die Bestellung als Printversion möglich, deren Versand ab Anfang August beginnt. Über den Materialshop des Projektes sind auch weitere Publikationen erhältlich – wie etwa eine Broschürenreihe zur kommunalpolitischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie eine ebenfalls neu erschienene Mappe zur Planung eines Zukunftsworkshops.
 
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns gerne:

LAG Selbsthilfe NRW e.V.
Projekt „In Zukunft inklusiv.“
Clara Lenkeit
E-Mail: clara.lenkeit@lag-selbsthilfe-nrw.de

Quelle: Pressemitteilung der LAG Selbsthilfe NRW e.V. 

Teilhabe ist kein Luxus – Jetzt gemeinsam aktiv werden!

Die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz zu den Kosten der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe sind ein fatales Signal. Die Lebenshilfe weist diese Kritik entschieden zurück: Menschen mit Behinderung und ihre Familien beziehen keine „übermäßigen“ Leistungen – sie erhalten die Unterstützung, die für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben notwendig ist. Das ist ihr gutes Recht und im Grundgesetz verankert!
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, betont:
„An den Schwächsten der Gesellschaft darf auf keinen Fall gespart werden. Es braucht Investitionen in eine inklusive Gesellschaft!“
Zur vollständigen Stellungnahme.

Jetzt zählt jede Stimme!

Bitte unterzeichnet die Petition „Kürzen Sie nicht bei der Teilhabe! #TeilhabeIstKeinLuxus“ und setzt damit ein klares Zeichen für Inklusion und Solidarität. 👉 Hier Petition unterzeichnen

Und noch wichtiger:

Bitte verbreitet diese Petition den Organisation – informiert Kolleg:innen, motiviert Mitarbeitende und Freund:innen, selbst zu unterzeichnen und die Aktion weiterzutragen. Gemeinsam können wir verhindern, dass an Teilhabe und Inklusion gespart wird und öffentlich ein falsches Bild von Menschen mit Behinderung gezeichnet wird.

Staatssekretärin Andrea Milz zeichnet engagementfreundliche Unternehmen aus

Viele Unternehmen in Nordrhein-Westfalen unterstützen ihre Mitarbeitenden bei ehrenamtlichem Engagement – und das verdient Anerkennung! Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, hat deshalb eine neue Auszeichnung ins Leben gerufen: Zehn privatwirtschaftliche Unternehmen aus NRW werden als „Engagementfreundliches Unternehmen“ geehrt.

Was wird ausgezeichnet?

Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden z.B. für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen, gemeinsam Projekte im Rahmen der Arbeitszeit umsetzen („Corporate Volunteering“) oder andere Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamts anbieten, können sich bewerben.

Wozu dient die Auszeichnung?

Jetzt bewerben!

Privatwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW können sich bis zum 31. August 2025 bewerben.
Weitere Informationen und das Bewerbungsformular gibt es unter: www.engagiert-in-nrw.de

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📣 Fortbildung: Kreatives Schreiben für Menschen mit geistiger Behinderung 📣

Wir freuen uns, Sie auf eine besondere Fortbildung hinzuweisen, die am 17. und 18. November in Bielefeld stattfindet! 🌟

Das kreative Schreiben bietet Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen eine neue Möglichkeit, sich auszudrücken und positive Erfahrungen zu machen, die das Selbstwertgefühl und Wohlbefinden steigern. Hier sind einige Stimmen von Teilnehmer:innen:

🗣️ „Was - das habe ich geschrieben? Jetzt habe ich einen Gedanken zu fassen bekommen. Ich freue mich.“ 
🗣️ „Durch das Schreiben kann ich meine Gefühle auf das Papier bringen. Ich bin auch sehr stolz, dass ich schreiben kann. Durch mein Schreiben hören die Menschen mich an.“ 
🗣️ „Ich bin beim Schreiben mich ganz selber, nicht behindert. Fühle mich dann ernst genommen.“

Was Sie erwartet:
Anmeldung und Rabatt: Melden Sie sich bis zum 15. Juli an und erhaltet 10% Rabatt auf die Teilnahmegebühr! Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.

Für weitere Informationen können Sie die Veranstalterin anrufen oder die Homepage besuchen. Dort finden Sie auch Informationen zur Fortbildung „Bildnerisches Gestalten mit Menschen mit (starker) geistiger Behinderung“ (nächster Termin mit freien Plätzen: 2./3. Februar 2026).

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🤝 Fachtag für Betreuungsvereine: Ehrenamt fördern, Zukunft gestalten

Die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW lädt alle Betreuungsvereine zu einem wichtigen Fachtag ein!

📅 Wann & Wo:
18. September 2025, 10:00-16:00 Uhr Karl Rahner Akademie, Köln

🎯 Darum geht's: Betreuungsvereine stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Wie kann die Querschnittsarbeit praxisnah, wirksam und zukunftsorientiert gestaltet werden? Der Fachtag bietet konkrete Antworten!

✨ Highlights des Programms: • KomBi-Ehrenamt: Kompetenzbasiertes Bildungskonzept zur Stärkung ehrenamtlicher Betreuung
 • Einbindung von Selbstvertreter*innen
 • Drei spannende Arbeitsgruppen zu Teilhabe, Ehrenamt-Gewinnung und KI-Einsatz

🚀 Besonders interessant für uns: Arbeitsgruppe 3 beschäftigt sich mit "Weniger Aufwand, mehr Wirkung - KI für Betreuung, Verwaltung & Ehrenamt" - ein Thema, das perfekt zu unseren IANOS-Erfahrungen passt!

💡 Warum teilnehmen?
Anmeldung: www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de/fachtag-betreuungsvereine Teilnahmebeitrag: 25,00 EUR

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