📢 Inklusionsbeirat fordert Nachbesserungen am BGG-Änderungsentwurf

Der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-BRK hat klare Kritik am aktuellen Regierungsentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) geäußert. In zentralen Punkten bleibt der Entwurf hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück.

Die wichtigsten Forderungen des Beirats:

Barrierefreiheit stärken – Angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen dürfen nicht pauschal als „unverhältnismäßige Belastung" ausgeschlossen werden – jeder Einzelfall muss geprüft werden.

Wirksame Rechtsdurchsetzung – Betroffene brauchen echte Schadensersatzansprüche auch gegenüber privaten Unternehmen. Bloße Feststellungsurteile reichen nicht aus.

Verbandsklage ausweiten – Verbände müssen auch gegen private Unternehmen klagen können – und zwar auf konkrete Beseitigung von Rechtsverstößen, nicht nur auf Feststellung.

📅 Die weiteren parlamentarischen Schritte:

Die Meldung im Original lesen sie hier: www.behindertenbeauftragter.de

📢 Wichtige Information: Förderangebot der Aktion Mensch zum 5. Mai geschlossen

Die Aktion Mensch hat uns informiert, dass das Förderangebot zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (5. Mai 2026) ab sofort geschlossen ist.

Der Grund: Es sind so viele Anträge eingegangen, dass das bereitgestellte Budget von 2 Millionen Euro bereits ausgeschöpft ist – das freut uns, zeigt es doch das große Engagement in unserer Community! 🎉

✅ Bereits eingereichte Anträge werden selbstverständlich weiterbearbeitet und dem Kuratorium zur Entscheidung vorgelegt.

❌ Neue Anträge können leider nicht mehr eingereicht werden.

Verhinderungspflege muss erhalten bleiben!

Fachverbände fordern gute Pflege und bessere Unterstützung für pflegende Angehörige

Berlin. Auf ihrer Frühjahrs-Konferenz haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung das PositionspapierGute Pflege für Menschen mit Behinderung und bessere Unterstützung für pflegende Angehörige!“ verabschiedet. In dem Papier machen die Fachverbände deutlich, was sie von der Pflegereform der Bundesregierung erwarten.

„Die Verhinderungspflege muss in der bisherigen Höhe und Flexibilität erhalten bleiben“, fordert Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung. „Sie ist die wichtigste Entlastungsleistung für pflegende Angehörige. Einschnitte bei der Verhinderungspflege, für die derzeit jährlich 3.539 Euro zur Verfügung stehen, darf es deshalb nicht geben.“

Sorge macht den Fachverbänden, dass bei der anstehenden Pflegereform ein Sachleistungs- und ein Entlastungsbudget angedacht sind, für das zur Gegenfinanzierung jeweils Teile der Ausgaben für die Verhinderungspflege eingesetzt werden sollen. Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, einen Ersatz für die Pflege zu organisieren, wenn sie selbst beispielsweise aufgrund wichtiger Termine oder Urlaubs an der Pflege gehindert sind. Es ist zu befürchten, dass künftig weniger Geld dafür zur Verfügung steht und die Leistung auch nicht mehr so flexibel einsetzbar ist wie bisher.

„Wir fordern außerdem, dass Heilerziehungspflegende im Tätigkeitsfeld der Eingliederungshilfe als ausgebildete Pflegefachpersonen anerkannt werden. Das sollte bundesweit einheitlich im Pflegeberufegesetz geregelt werden“, betont Beate Bettenhausen nachdrücklich. „Heilerziehungspflegende gewährleisten aufgrund ihrer spezifischen Ausbildung die teilhabeorientierte Pflege von Menschen mit Behinderung. Ihre derzeit fehlende Anerkennung als Pflegefachpersonen gefährdet die Versorgungsqualität von Menschen mit Behinderung und verschärft den Fachkräftemangel unnötig.“

Zu ihren Forderungen und Erwartungen an eine Pflegereform haben sich die Fachverbände für Menschen mit Behinderung mit der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Katrin Staffler, der pflegepolitischen Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Simone Fischer, und Dr. Martin Schölkopf, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium, ausgetauscht. 

Weiterführende Informationen 
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren rund 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter: www.diefachverbaende.de

Lebenshilfe: Auch die Privatwirtschaft muss barrierefrei werden!

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes hat noch erhebliche Schwachstellen, die im parlamentarischen Verfahren behoben werden müssen.

 Berlin.
Lange haben Menschen mit Unterstützungsbedarf auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) warten müssen. Insofern begrüßt die Bundesvereinigung Lebenshilfe, dass es jetzt einen Kabinettsbeschluss gibt, der erstmals einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vorkehrungen enthält, also Hilfestellungen im Einzelfall zur Überwindung von Barrieren. Das ist ein großer Fortschritt. Der Gesetzesentwurf hat allerdings noch erhebliche Schwachstellen, die im parlamentarischen Verfahren behoben werden müssen. So sieht die Reform keine umfängliche Verpflichtung privater Unternehmen zur Barrierefreiheit vor. Auch umfasst der Anspruch auf angemessene Vorkehrungen leider keine baulichen Veränderungen und muss innerhalb kurzer Fristen geltend gemacht werden.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.: „Nach dieser sehr langen Vorbereitungszeit wünschen wir uns nun für die Menschen mit Behinderung insbesondere eine zeitnahe Verabschiedung und ein schnelles Inkrafttreten des Gesetzes. Dabei muss der Strucksche Satz gelten: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist. Als Lebenshilfe sagen wir: Alle müssen ihren Beitrag leisten – auch der private Sektor! Gerade in einer alternden und vielfältigen Gesellschaft ist umfassende Barrierefreiheit notwendiger denn je.“

Lesen Sie auch weiter Reaktionen im Anhang

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Fortbildungen „Bildnerisches Gestalten“ und „Kreatives Schreiben“


Sabine Feldwieser, Kunstassistentin & Diplom-Psychologin, lädt zu ihren abschließenden Fortbildungen im Bereich „Bildnerisches Gestalten“ und „Kreatives Schreiben“ mit Menschen mit geistiger Behinderung und Lernbeeinträchtigung ein.

Die wichtigsten Informationen:
Anmeldung und ausführliche Informationen:
Im Anhang finden Sie alle Details zu den Seminaren sowie das Anmeldeformular. Zögern Sie nicht, sich bei Interesse direkt anzumelden oder die Information an Kolleg*innen und Ihr Netzwerk weiterzugeben!

Bei Rückfragen steht Sabine Feldwieser gerne telefonisch zur Verfügung (0521-121685). Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.diewortfinder.org

Bitte reichen Sie diese Information aktiv in Ihren Organisationen und Netzwerken weiter, damit möglichst viele Interessierte von diesem besonderen Angebot profitieren können.

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