Keine gesonderten Förderprogramme für barrierefreien ÖPNV

Die Bundesregierung stellt klar, dass keine gesonderten Förderprogramme für den Ausbau des barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) geplant sind. Ebenso wird keine finanzielle Förderung von barrierefreien Pkw für Taxi- und Mietwagenunternehmen angestrebt, um höhere Anschaffungskosten auszugleichen. Das betrifft auch die Situation in Nordrhein-Westfalen.

Die Herstellung der Barrierefreiheit von Bahnhöfen wird nach Maßgabe der auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) finanzierten Nahverkehrsvorhaben gefördert. Die Bundesregierung hebt hervor, dass entsprechende Maßnahmen von der geplanten Vereinfachung des GVFG profitieren sollen. Das GVFG sieht bereits vor, dass die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen Voraussetzung für die Gewährung von Bundesfinanzhilfen sind.

Zuständigkeit der Länder und Kommunen

Für die Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV und die Ausgestaltung des SPNV sind die Länder und Kommunen beziehungsweise die von ihnen benannten Aufgabenträger zuständig. Das gilt explizit auch für Nordrhein-Westfalen. Die Bundesregierung verweist hier auf Artikel 106a des Grundgesetzes, der den Ländern einen Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes für den ÖPNV zusichert.

Eine Zweckbindung der Mittel aus dem Regionalisierungsgesetz ist laut Bundesregierung nicht zulässig. Das bedeutet, dass die Länder die ihnen zufließenden Mittel eigenverantwortlich einsetzen und keine gesonderte Zweckbindung für Barrierefreiheit erfolgen kann.

Fazit für Nordrhein-Westfalen
Foto: David Maurer / Lebenshilfe

Bundesregierung informierte über Beschäftigtenzahl und Entgelt WfbM

Während die Verbände behinderter Menschen weiterhin auf eine Reform des Werkstättensystems warten müssen, wie zuletzt bei der Online-Veranstaltung von Werkstatträte Deutschland vom 21. Oktober 2024 deutlich wurde, hat die Bundesregierung nun einige Zahlen über die Beschäftigtenzahl und das Entgelt in den Werkstätten geliefert. 

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Ideen für die neue Inklusionspreis-Statue

Das Sozialministerium NRW sucht kreative Entwürfe für die neue Preisstatue des Inklusionspreises 2026. Mitmachen können alle Bürger:innen – egal ob mit oder ohne Beeinträchtigung, einzeln oder als inklusives Team. Die Gewinner:innen erhalten 5.000 Euro und die Statue wird künftig bei der Preisverleihung überreicht!

Warum mitmachen?

Mit Eurer Idee könnt Ihr zeigen, wie gelebte Inklusion aussieht und NRW ein Stück bunter machen!

So geht’s:

Reicht Euren Entwurf bis zum 30. November 2025 ein.
Alle Infos und Teilnahmebedingungen findet Ihr hier:
👉 www.mags.nrw/inklusionspreis

Kennt Ihr kreative Köpfe oder engagierte Gruppen?

Leitet diese Info gerne weiter – je mehr mitmachen, desto vielfältiger wird das Ergebnis!

Online-Veranstaltung: Qualifizierung und Kooperation in der Arbeitsförderung

Am 4. November 2025 findet von 9:30 bis 15:15 Uhr die bundesweite Online-Veranstaltung „Freie Wohlfahrtspflege in der Arbeitsförderung: Qualifizierung, berufliche Weiterbildung und Kooperation stärken“ statt. Diese richtet sich ausschließlich an Mitglieder des Paritätischen und ist kostenfrei.

Worum geht es?

Gemeinnützige Einrichtungen in der Arbeitsförderung spielen eine zentrale Rolle bei der Förderung von Menschen im SGB II und SGB III, stehen jedoch vor Herausforderungen wie der Finanzierung von Angeboten und Leistungen. Die Veranstaltung legt den Fokus auf die Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW), Kooperation und Vernetzung in Verbünden der Arbeitsförderung.

Das erwartet Sie:
Das vollständige Programm finden Sie im Anhang.

Zur Anmeldung:
Nach der Anmeldung erhalten Sie die Einwahldaten sowie einen Link zum Buchungscenter.
Anmeldeschluss ist der 3. November 2025.

Ansprechpersonen:
Bitte leiten Sie diese Einladung gerne an die passende Personen weiter!

Paritätischer Verband bezieht Stellung zur Registrierung psychisch Kranker

In enger Zusammenarbeit mit den Referent*innen der Bundesländer hat der Paritätische Gesamtverband einen aktuellen Debattenbeitrag formuliert. Hintergrund ist die laufende Diskussion rund um den Umgang mit und die Registrierung von psychisch Kranken, insbesondere im Kontext von Gewalttaten.

Anlass und Positionierung

Der Verband nimmt damit nach der Gesundheitsministerkonferenz und im Vorfeld der anstehenden Innenministerkonferenz eine klare Position ein. Ziel ist es, die Interessen und Rechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu schützen und gleichzeitig eine differenzierte, sachliche Debatte zu fördern.

Kernaussagen des Beitrags
Bedeutung für die Lebenshilfe NRW

Als Teil der Lebenshilfe NRW setzen wir uns gemeinsam dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen nicht stigmatisiert werden. Wir stehen für eine inklusive Gesellschaft, in der Teilhabe und Selbstbestimmung oberste Priorität haben.

Wir laden alle Mitglieder herzlich ein, sich an der Diskussion zu beteiligen und eigene Erfahrungen sowie Perspektiven einzubringen. Gemeinsam setzen wir ein Zeichen für Vielfalt und gegen Vorurteile!

Dokumente zum Download

2510114-Unterstuetzung-nicht-Stigmatisierung.pdf


220406_Faktenblatt-Gewalt_und_psychische_Erkrankung_final.pdf