Satzungen für Kreisinklusionsbeiräte -  Neue Arbeitshilfe erschienen!

LAG Selbsthilfe NRW veröffentlicht Empfehlungen zur Stärkung von Interessenvertretungen auf Kreisebene 

Im Rahmen des Projekts „In Zukunft inklusiv. Mit politischer Partizipation zum Kreis für alle“, gefördert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen, hat die LAG Selbsthilfe NRW eine neue Arbeitshilfe veröffentlicht. Sie richtet sich an alle, die Selbstvertretungsgremien auf Kreisebene aufbauen, weiterentwickeln oder strukturell absichern möchten. 

Grundlage der Arbeitshilfe sind unter anderem die Erfahrungen aus der intensiven Prozessbegleitung dreier Modellkreise sowie die langjährige Expertise der Landesarbeitsgemeinschaft zur kommunalpolitischen Teilhabe und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen. Die nun veröffentlichte Arbeitshilfe benennt zentrale Leitprinzipien für eine effektive Satzungsgestaltung und bietet konkrete Formulierungsvorschläge – etwa zu Aufgaben, Rechten und Pflichten sowie der Zusammensetzung von Inklusionsbeiräten auf Kreisebene.

„Eine Satzung ist kein Garant für gelingende Beteiligung, aber sie schafft die notwendige Grundlage, auf der Selbstvertretung wachsen kann“, betont Melanie Ahlke, Geschäftsführerin der LAG Selbsthilfe NRW. „Als Landesarbeitsgemeinschaft setzen wir uns seit vielen Jahren dafür ein, dass Beteiligung nicht vom guten Willen Einzelner abhängt, sondern durch verlässliche Strukturen gesichert wird.“

Ein Schwerpunkt der Arbeitshilfe liegt auf den strukturellen Besonderheiten der Kreisebene und den daraus folgenden Anforderungen an die dortige Ausgestaltung von Selbstvertretungsgremien. Behandelt werden unter anderem Fragen zur Einbindung kreisangehöriger Kommunen, zur Zusammensetzung sowie zur thematischen Ausrichtung von Kreisinklusionsbeiräten. Ziel ist es, das Profil von Kreisinklusionsbeiräten zu schärfen und aufzuzeigen, wie sie als eigenständige Akteure wirksam arbeiten können.

Auch wenn der Fokus auf der Kreisebene liegt, sind viele der Inhalte auf Städte und Gemeinden übertragbar. Sie können somit auch genutzt werden, um andere kommunale Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen zu stärken. 

„Wir hoffen, dass diese Arbeitshilfe Kommunen ermutigt, Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung nachhaltig zu stärken und dabei eigene, passende Wege zu finden“, so Clara Lenkeit, wissenschaftliche Referentin im Projekt „In Zukunft inklusiv.“ „Wichtig ist, dass einerseits zentrale Prinzipien – wie die ausdrückliche Stärkung der Selbstvertretung – verbindlich abgesichert werden. Gleichzeitig sollte genügend Spielraum bleiben, um Beteiligungsstrukturen an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort anzupassen.“

Die kostenlose Arbeitshilfe steht ab sofort zum Download unter https://inzukunftinklusiv.lag-selbsthilfe-nrw.de/material/ zur Verfügung. Darüber hinaus ist auch die Bestellung als Printversion möglich, deren Versand ab Anfang August beginnt. Über den Materialshop des Projektes sind auch weitere Publikationen erhältlich – wie etwa eine Broschürenreihe zur kommunalpolitischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie eine ebenfalls neu erschienene Mappe zur Planung eines Zukunftsworkshops.
 
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns gerne:

LAG Selbsthilfe NRW e.V.
Projekt „In Zukunft inklusiv.“
Clara Lenkeit
E-Mail: clara.lenkeit@lag-selbsthilfe-nrw.de

Quelle: Pressemitteilung der LAG Selbsthilfe NRW e.V. 

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