Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Gesundheitsreform führt zu Versorgungslücken

Medienmitteilung der Fachverbände vom 11. Juni 2026

Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Gesundheitsreform führt zu Versorgungslücken
Fachverbände warnen vor schlechter Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderung

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sehen beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz deutlichen Nachbesserungsbedarf. Der Bundestag muss das morgen beginnende parlamentarische Verfahren nutzen, um drohende Versorgungslücken zu schließen. 

Besonders kritisch sind die geplanten Änderungen bei den Hilfsmitteln. Ein Rollstuhl, ein Hörgerät oder ein Sprachcomputer sind für Menschen mit Behinderung unverzichtbar. Sie entscheiden darüber, ob eine Person mobil ist, sich verständigen, lernen, arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Die Fachverbände warnen deshalb davor, die Festbeträge auszuweiten und die Versorgung mit Hilfsmitteln damit stärker an pauschalen Preisgrenzen auszurichten. Das birgt die Gefahr, dass komplexe Versorgungsbedarfe unberücksichtigt bleiben und Betroffene häufiger um eine passende Versorgung streiten oder zusätzliche Kosten selbst tragen müssen. 

Weiteren Nachbesserungsbedarf gibt es bei der Familienversicherung: Sie muss für Eltern behinderter Kinder auch beitragsfrei bleiben, wenn das Kind älter als 7 Jahre ist. Die Ausfallzeiten sind bei Familien mit behinderten Kindern aufgrund des länger bestehenden und aufwändigeren Pflege- und Unterstützungsbedarfs wesentlich länger als bei Kindern ohne Behinderung.

Schließlich sollte auch die Einnahmenseite der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt werden. Versicherungsfremde Leistungen müssen daher endlich aus Steuermitteln finanziert werden, ohne dass gleichzeitig der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds gekürzt wird. Die Beiträge überwiegend durch Einsparungen in der Versorgung und bei den Versicherten zu stabilisieren, ist zu kurz gedacht. 

Pflegeneuordnungsgesetz: Sparpaket auf dem Rücken pflegender Familien

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 10. Juni 2026

Gesetzentwurf mit enormen Leistungskürzungen – Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern sofortigen Kurswechsel

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung bewerten das Pflegeneuordnungsgesetz als eine massive Zumutung für pflegende Angehörige. Sie kritisieren in der heutigen Verbändeanhörung, dass das vorgesehene Sparpaket Pflegebedürftige und ihre Familien übermäßig belastet und die häusliche Pflege weiter schwächt.  

Wesentliche Teile der Reform beruhen auf Einsparungen – auf Kosten von Pflegebedürftigen und ihren Familien. „Dieses Gesetz ist eine massive Zumutung für pflegende Angehörige. Ihre ohnehin schon prekäre Situation wird durch das Pflegeneuordnungsgesetz deutlich verschlechtert und stellt einen Rückschritt dar“, kritisiert Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. im Namen der Fachverbände. Gerade für Eltern von Kindern mit Behinderung, die ihre Kinder oft über viele Jahrzehnte in der eigenen Häuslichkeit pflegen, sind die geplanten Kürzungen verheerend. 


„Wer die Pflegebereitschaft von Angehörigen unterstützen will, darf nicht gleich-zeitig die Rentenbeiträge der Pflegeversicherung kürzen“, erklärt Bettenhausen. „Meist sind es Mütter, die ihre Berufstätigkeit einschränken oder oftmals sogar aufgeben müssen. Noch mehr als bisher droht ihnen die Altersarmut“, so Bettenhausen weiter.  


Die Fachverbände kritisieren außerdem massive Einschnitte bei den Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger. Das bisherige Pflegegeld soll in ein neues Entlastungsbudget überführt werden. In der Gesetzesbegründung ist dabei von einer „ausgabenneutralen" Erhöhung die Rede. In Wahrheit ist das Gegenteil der Fall: Gleichzeitig wird der Gemeinsame Jahresbetrag (3.539 Euro) gestrichen – ein Betrag, mit dem Eltern unkompliziert Ersatzpflege finanzieren können, wenn sie selbst beispielsweise aufgrund wichtiger Termine oder Urlaubs an der Pflege gehindert sind. Zusätzlich entfällt der monatliche Betrag für Pflegehilfsmittel (42 Euro). Beide Leistungen sollen künftig aus dem neuen Entlastungsbudget finanziert werden. Unterm Strich bleibt deutlich weniger Geld für Pflege und Entlastung.


(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe)

Wie die AfD Menschen mit Behinderung abwertet - Podcast zur Analyse des DIMR

Der politico-Podcast „Inside AfD“ befasst sich mit politischen Inhalten, Programmen und parlamentarischen Initiativen der AfD. Pauline von Pezold und Frederik Schindler analysieren, wofür die Partei politisch steht und in welchem politischen und gesellschaftlichen Kontext die Positionen zu verorten sind. 

In der aktuellen Ausgabe wird die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) aufgegriffen. Der Podcast beleuchtet, wie die AfD über Menschen mit Behinderung spricht und ordnet entsprechende Aussagen politisch und gesellschaftlich ein. Er zeigt auf, welche Auswirkungen diese Positionen auf Inklusion, Teilhabe und den öffentlichen Diskurs haben.

Der Podcast finden Sie hier.

Ulla Schmidt spricht am 8. Juni 2026 vor dem Petitionsausschuss

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe informierte, dass die öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zur Petition ID 195716 „Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ am 8. Juni von voraussichtlich 13.00 bis 14.00 Uhr stattfinden wird. 

Ulla Schmidt wird als Petentin vor dem Ausschuss sprechen. Zudem wird Ramona Günther (Mitglied des Bundesvorstandes) ein Rederecht haben.

Die Sitzung wird im Internet auf www.bundestag.de sowie im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages live (https://www.bundestag.de/mediathek/live) übertragen. Im Anschluss wird die Aufzeichnung dauerhaft auf den Seiten des Bundestages im Internet zur Verfügung gestellt.

Weitere Infos finden Sie hier: Deutscher Bundestag - Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses

Fußballturniere für Menschen mit Beeinträchtigungen

Vom Inklusionsbeauftragten des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) wurden wir informiert, dass in diesem Jahr noch mehrere Fußballturniere für und mit Menschen mit Beeinträchtigungen stattfinden. Der Fußballverband Sachsen‑Anhalt hat uns gebeten, die Termine an unsere Mitgliedsorganisationen weiterzugeben.


Die jeweiligen Ausschreibungen und Ankündigungen sind diesem Beitrag als Anlagen beigefügt.