Erstes Arbeitstreffen 2026 mit dem Landesbehindertenbeauftragten

Der Landesvorstand und der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen kamen heute in der Kita „Kinderoase“ in Schönebeck zu ihrem ersten Arbeitstreffen mit dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zusammen, mit dem ein offener und engagierter Austausch stattfand.

Im Zentrum stand die aktuelle Situation der Eingliederungshilfe in Sachsen-Anhalt – ein Thema, das viele Familien und Fachkräfte derzeit stark bewegt. Besonders eindrücklich schilderten die Teilnehmenden die Folgen der langen Bearbeitungszeiten von Mehrbedarfsanträgen für Kinder mit Behinderungen, die Leistungen integrativer Kindertagesstätten in Anspruch nehmen und auf diese angewiesen sind. Die Verzögerungen führen zu Unsicherheit, organisatorischen Notlagen und emotionaler Belastung. Familien warten oft monatelang auf Entscheidungen, während Träger und Mitarbeitende versuchen, trotz fehlender Bewilligungen verlässlich zu unterstützen.

Auch die schleppende Bearbeitung von Anträgen auf Frühförderleistungen und die mannigfaltigen Anforderungen beizubringende Gutachten und Unterlagen wurde deutlich kritisiert. Gerade hier, wo frühe Unterstützung entscheidend für die Entwicklung der Kinder ist, wirken lange Wartezeiten besonders schwer. Die Teilnehmenden machten klar: Kinder und ihre Familien brauchen Verlässlichkeit.

Rechtstipp der Bundesvereinigung Lebenshilfe

Leistungen der Pflegeversicherung und des Sozialamts
Wer kann Leistungen der Pflegeversicherung bekommen? Und wann ist Hilfe zur Pflege möglich? Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat einen umfangreichen rechtlichen Überblick und aktuelle Neuigkeiten zum Thema Pflege und zur Hilfe zur Pflege zusammengestellt.
Die Informationen können auf der Internetseite der Bundesvereinigung Lebenshilfe abgerufen werden.
(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe)

Arbeitskreis PsychologInnen zu Gast in Staßfurt

Gestern waren die Mitglieder unser Arbeitskreis PsychologInnen bei der Lebenshilfe Bördeland in Staßfurt zu Besuch. Nach einem fachlichen Austausch zu verschiedenen Themen erhielten die Teilnehmenden spannende Einblicke in die Werkstatt für behinderte Menschen und die vielfältigen Arbeitsangebote des Trägers in der Strandbadstraße in Staßfurt.
Vielen Dank an das Team der Lebenshilfe Bördeland für die herzliche Gastfreundschaft und den Austausch!

Gegen unkontrollierte Kassenleistung bei Bluttests:

Medienmitteilung der Bundesverienigung Lebenshilfe vom 16. März 2026

Zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März:

Gegen unkontrollierte Kassenleistung bei Bluttests:
Lebenshilfe fordert Überprüfung der Umsetzung

Berlin.
Ob vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien wie das Down-Syndrom als gesetzliche Kassenleistung dem Willen des Gesetzgebers entsprechend eingesetzt werden, muss dringend überprüft werden. Das fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März. Der Verband unterstützt damit einen fraktionsüber-greifenden Antrag (Drucksache 21/3873) im Deutschen Bundestag, der am kommenden Freitag beraten werden soll. Mehr als 100 Abgeordnete haben den Antrag jetzt erneut gestellt, nachdem es 2025 wegen der vorgezogenen Neuwahl nicht zu einer Abstimmung gekommen war.

Wie die Parlamentarier setzt sich die Lebenshilfe für ein Monitoring der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests – kurz NIPT – ein. Beim NIPT wird Schwangeren eine Blutprobe entnommen, mit der die Wahrscheinlichkeit für Trisomie 13, 18 und 21 (Down-Syndrom) beim ungeborenen Kind bestimmt werden kann. Der NIPT soll auf Kosten der Krankenkassen allerdings nicht standardmäßig angewandt werden, sondern nur bei Risikoschwangerschaften. 

„Nun ist jedoch eingetreten, was wir von Anfang an befürchtet haben“, beklagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin. „Aktuelle Zahlen belegen, dass der NIPT schon jetzt zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden ist. Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Angehörigen fühlen sich dadurch diskriminiert.“

Der Antrag der Bundestagsabgeordneten verweist auf Daten der Krankenkasse Barmer, wonach 2024 fast 50 Prozent der Schwangeren einen NIPT in Anspruch genommen hätten, ein Jahr zuvor seien es 32 Prozent gewesen. Laut Barmer ist der Anteil der Tests bei sehr jungen Schwangeren besonders hoch, obwohl in dieser Personengruppe in medizinischer Hinsicht kein erhöhtes Risiko vorliegt. Außerdem sei die Rate falsch-positiver Befunde beim NIPT viermal höher als zuvor erwartet wurde. Und die Zahl invasiver Tests, die zu Fehlgeburten führen können und die durch den NIPT eingedämmt werden sollten, habe nicht ab-, sondern zugenommen. 

Die Lebenshilfe begrüßt deshalb die Initiative im Bundestag und hofft auf eine positive Beratung. Ulla Schmidt: „Alles andere als eine deutliche Zustimmung wäre ein Schlag ins Gesicht für Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien.“


Regionalkonferenz des Landesvorstandes in Stendal

Die 36. Mitgliederversammlung findet am 25. Juni 2026 in Magdeburg statt. Da Waltraud Wolff und Hartmut Dorsch nicht erneut kandidieren, hat der Landesvorstand seit 2025 die Nachfolge vorbereitet. Vorgeschlagen werden Xenia Kühn (MdL) für den Landesvorsitz und Marco Henschler für den Landesvorstand.

Um beide kennenzulernen, laden wir zu Gesprächsrunde im Rahmen der Regionalkonferenz ein. Zudem möchten wir mit Ihnen über den neuen Begriff „Menschen mit Unterstützungsbedarf“ sprechen.

Die Veranstaltungen sind offen für Mitglieder, Mitarbeitende und Interessierte. Bitte leiten Sie die Information weiter.  Anmeldungen sind bis zum 9. April möglich.