Austausch, Einblicke, Vernetzung ...

Die Mitglieder des Arbeitskreises Fördergruppen / Tagesförderstätten haben heute bei der Lebenshilfe Burg e.V. getagt.

Neben dem intensiven Austausch zu aktuellen Themen aus diesem wichtigen Arbeitsbereich stand auch der Besuch der Fördergruppe unter dem verlängerten Dach der WfbM sowie der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in Burg auf der Tagesordnung.

Der persönliche Einblick vor Ort hat erneut gezeigt, wie bedeutend Vernetzung, und Zusammenarbeit für die Weiterentwicklung unserer Angebote sind.

Ein herzliches Dankeschön an das Team der Lebenshilfe Burg e.V. für die Gastfreundschaft und die offenen Gespräche!

Lebenshilfe: Auch die Privatwirtschaft muss barrierefrei werden!


Medienmitteilung vom 12. Februar 2026

Lebenshilfe: Auch die Privatwirtschaft muss barrierefrei werden!
Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes hat noch erhebliche Schwachstellen, die im parlamentarischen Verfahren behoben werden müssen.

Berlin. Lange haben Menschen mit Unterstützungsbedarf auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) warten müssen. Insofern begrüßt die Bundesvereinigung Lebenshilfe, dass es jetzt einen Kabinettsbeschluss gibt, der erstmals einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vorkehrungen enthält, also Hilfestellungen im Einzelfall zur Überwindung von Barrieren. Das ist ein großer Fortschritt. Der Gesetzesentwurf hat allerdings noch erhebliche Schwachstellen, die im parlamentarischen Verfahren behoben werden müssen. So sieht die Reform keine umfängliche Verpflichtung privater Unternehmen zur Barrierefreiheit vor. Auch umfasst der Anspruch auf angemessene Vorkehrungen leider keine baulichen Veränderungen und muss innerhalb kurzer Fristen geltend gemacht werden.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.: „Nach dieser sehr langen Vorbereitungszeit wünschen wir uns nun für die Menschen mit Behinderung insbesondere eine zeitnahe Verabschiedung und ein schnelles Inkrafttreten des Gesetzes. Dabei muss der Strucksche Satz gelten: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist. Als Lebenshilfe sagen wir: Alle müssen ihren Beitrag leisten – auch der private Sektor! Gerade in einer alternden und vielfältigen Gesellschaft ist umfassende Barrierefreiheit notwendiger denn je.“

(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe)

QM-Austauschforum Schwerpunkt: Neues Fachkonzept 10.03.2026

Diese Veranstaltung will zur regionalen Vernetzung beitragen und bietet für Qualitätsbeauftragte in der Eingliederungshilfe zweimal jährlich Raum für einen bedarfsbezogenen Fachinput speziell für die Zielgruppe, fachlichen Austausch, die gemeinsame Erarbeitung von Problemlösungen und kollegiale Beratung.
Die Themen werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst festgelegt. Aktuelle Fragestellungen und Themenwünsche können während des Treffens eingebracht werden.

Katrin Seefeldt, Qualitätsmanagerin, Auditorin und LEAN Expertin moderiert und begleitet diesen Arbeitskreis mit Fachinput.

Schwerpunkte am 10. März 2026:

Anmeldung bis zum 23.02.2026 hier





Ohne Menschenrechte keine Demokratie und Teilhabe

Medienmitteilung der Bundevereinigung Lebenshilfe vom 5. Februar 2026

Lebenshilfe: Deutschland muss Bericht von Human Rights Watch ernst nehmen
 
Zum gestern veröffentlichten Bericht zur Lage der Menschenrechte weltweit betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.: „Weltweit sind Menschenrechte unter Druck, das zeigt der Bericht von Human Rights Watch ganz deutlich. Auch für Deutschland gilt, dass die Einhaltung der Menschenrechte zentrale Grundlage einer funktionierenden Demokratie ist. Daher ist es so wichtig, auch für Menschen mit Behinderung das Recht auf uneingeschränkte Teilhabe zu wahren. Denn es ist ein Menschenrecht!"

Nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderung!

Medienmitteilung vom 29. Januar 2026:

Bundesvereinigung Lebenshilfe warnt vor Einschnitten bei der Eingliederungshilfe nach Bericht der Sozialstaatskommission.

Die Sozialstaatskommission empfiehlt dem Bundessozialministerium, sich bei der Eingliederungshilfe auf zeitnahe Kostensenkungen zu fokussieren, etwa durch Änderungen im Vertragsrecht zum Umgang mit Tarifsteigerungen.
 
Hierzu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.:
 „Der Sozialstaat darf nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderung reformiert werden. Nicht die Gehälter des Betreuungspersonals, sondern Bürokratieabbau und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sind aus unserer Sicht entscheidend für Kostenbegrenzungen. Denn gerade immer umfangreichere Verwaltungsverfahren machen die Eingliederungshilfe teurer, ohne dass etwas bei Menschen mit Unterstützungsbedarf ankommt. Zum Beispiel müssen trotz gleichbleibender Bedarfe jährlich neue Anträge gestellt werden, deren Umsetzung dazu noch kleinteilig kontrolliert wird.“
 
 Die Lebenshilfe fordert die Bundesregierung auf, bei ihrem Grundsatz „Keine Kürzung in der Eingliederungshilfe“ zu bleiben und nicht durch die Hintertür, die individuelle Teilhabe, zum Beispiel durch Pauschalen oder Poolen, zu begrenzen.

(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe)