Seminar: Rechtsfragen bei der Durchführung & Finanzierung der Behandlungspflege

Termin: 25. März 2026  9.00 - 16.00 Uhr (Anmeldung bis 15.03.2026)
Teilnehmerbeitrag: 180,00 €
Anmeldung

Die Erbringung von Leistungen der Behandlungspflege in Form der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V in Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist seit vielen Jahren umstritten. Zum Einen stehen Abgrenzungsfragen zwischen Eingliederungshilfe und Pflege, aber auch zwischen Grund- und Behandlungspflege im Mittelpunkt der Diskussionen, andererseits steht die Anerkennung der „Häuslichkeit“ der Wohnstätte im Rahmen der Leistungserbringung nach § 37 SGB V im Raum und wird seit vielen Jahren kritisiert.

Das in 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz beinhaltet diesbezüglich keine Lösungen. Lösungsansätze bieten hingegen die Urteile des BSG aus 2015 zur einfachen und weitergehenden Behandlungspflege, die im Seminar vorgestellt und diskutiert werden.

Das Seminar will die rechtlichen Rahmenbedingungen der Leistungen der Behandlungspflege thematisieren und die Spezifik der Behandlungspflege in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe aufzeigen.

Schwerpunkte:

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Spezifik der Behandlungspflege in Einrichtungen der Eingliederungshilfe





Erstes Treffen in der neuen Amtsperiode

Rat der Eltern und Angehörigen der Bundesvereinigung Lebenshilfe trifft sich in Berlin

Die Mitglieder des Rates der Eltern und Angehörigen der Bundesvereinigung Lebenshilfe haben sich in den vergangenen Wochen zur ersten Sitzung der neuen Amtsperiode in Berlin getroffen.

Stefanie Siegl, Vorsitzende der Lebenshilfe Burg e.V., Mitglied des Landesvorstandes und Sprecherin des Rates der Eltern und Angehörigen der Lebenshilfe Sachsen-Anhalt, vertritt unseren Landesverband in Berlin.  

Im Rat auf Bundesebene wurde Marten Brockmann zum Vorsitzenden gewählt. Damit übernimmt erstmals ein Geschwisterteil eines Menschen mit Unterstützungsbedarf diese Position. In der ersten Sitzung wurden zudem zentrale Themen diskutiert – u.a. inklusives Wohnen und die aktuellen Kürzungen in der Eingliederungshilfe.

Verhinderungspflege muss erhalten bleiben!

Medienmitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung:

Die geplante Pflegereform sieht vor, Mittel der Verhinderungspflege in neue Budgets umzuschichten. Das würde bedeuten: weniger finanzielle Unterstützung und weniger Flexibilität für pflegende Angehörige.

Dabei ist die Verhinderungspflege unverzichtbar. Sie ermöglicht Angehörigen, verlässlich Ersatz zu organisieren – ob für wichtige Termine, Erholung oder dringend benötigte Auszeiten.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung warnen deutlich:
Eine Kürzung dieser Leistung gefährdet die Entlastung derjenigen, die täglich enorme Verantwortung tragen.

Die gemeinsame Medienmitteilung finden Sie hier.
 

"Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- & Berufsförderung" 2026 - jetzt anmelden!

----- Wir bitten um Weiterleitung an interessierte Personen aus Ihren Einrichtungen.
Lebenshilfe-Mitarbeitende aus Sachsen-Anhalt haben bis zum 10. April 2026 ein Voranmelderecht! -----



Der nächste Lehrgang „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ mit staatlichem Abschluss beginnt am 6. November 2026 in Magdeburg.

Inhalte:

Der Lehrgang befähigt Sie, Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse, Möglichkeiten und Neigungen in das Arbeitsleben zu integrieren. Dazu lernen Sie, den leistungsberechtigten Personen geeignete, persönlichkeitsförderliche Arbeitsplätze bereitzustellen und personenzentrierte Maßnahmen der beruflichen Bildung durchzuführen. Es gelingt Ihnen, Ihr alltägliches Tun auf eine fachlich fundierte Basis zu stellen und damit die Zusammenarbeit für beide Seiten zufriedenstellender und erfolgreicher gestalten zu können. Dafür erwerben Sie im Rahmen des Lehrgangs arbeits- und sonderpädagogische, kommunikative und soziale Kompetenzen.

Die Detailinformationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Ausschreibung.

Für Rückfragen stehen wir sehr gern zur Verfügung: 0391 - 62 30 311


Foto: Quelle: Lebenshilfe/David Maurer

Teilhabe ist Menschenrecht – Wir unterstützen die Lebenshilfe-Kampagne

Menschen mit Behinderungen haben ein verbrieftes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dieses Recht ist in der UN-Behindertenrechtskonvention und im Bundesteilhabegesetz verankert. Die Eingliederungshilfe ist dabei ein zentrales Instrument: Sie ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben und sichert individuelle Unterstützung – unabhängig von Wohnform, Unterstützungsbedarf oder Lebensphase.

Doch dieses Recht steht unter Druck. Bis Mitte 2026 wird über die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe beraten. Angesichts finanzieller Engpässe drohen Kürzungen und Einschränkungen. Schon heute fehlen vielerorts Angebote, Wartelisten sind lang, und die freie Wahl des Wohnorts ist nicht flächendeckend gewährleistet.

Wir schließen uns der bundesweiten Kampagne der Lebenshilfe an: „Teilhabe ist Menschenrecht“. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass die Eingliederungshilfe nicht zur Verhandlungsmasse wird, sondern als unverzichtbares Recht erhalten bleibt.

Teilhabe ist kein Luxus. #TeilhabeIstMenschenrecht. Dafür stehen wir ein – laut, sichtbar und solidarisch.