Billig Online Marktplätze – Brief an Bundesrat

Der Schweizer Markt wird mit nicht gesetzeskonformen Billigwaren geflutet, etwa Kosmetikartikel wie Sonnencrème mit Lichtschutzfaktor 1.5 statt 60, giftige Spielzeuge für Kinder oder Kleider mit kritischen Stoffen oder auch Sportartikel. Zusammen mit weiteren Wirtschaftsverbänden hat die ASMAS direkt beim Bundesrat interveniert.

Der Schweizer Markt wird mit nicht gesetzeskonformen Billigwaren geflutet, etwa Kosmetikartikel wie Sonnencrème mit Lichtschutzfaktor 1.5 statt 60, giftige Spielzeuge für Kinder oder Kleider mit kritischen Stoffen oder auch Sportartikel. Zusammen mit weiteren Wirtschaftsverbänden hat die ASMAS direkt beim Bundesrat interveniert.

Diese Billigprodukte kommen hauptsächlich von ausländischen Online-Marktplätzen wie Temu und Shein, die diese auch noch mit unlauteren Methoden bewerben.

Nachdem unsere Beschwerde erster Stunde gegen Temu bislang keine konkreten Massnahmen zur Folge hatte, hat sich nun ein Schulterschluss von Wirtschafts- und Konsumentenverbänden mit einem Brief an den Bundesrat gewendet.

Billig-Online-Marktplätze wie Temu und Shein profitieren von Übervorteilungen, weil für sie diverse Schweizer Gesetze nicht durchgesetzt oder nicht zur Anwendung kommen.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern den Bundesrat deshalb insbesondere auf, basierend auf der im Mai eingereichten Beschwerde Temu offiziell abzumahnen und die Öffentlichkeit über die unlauteren Verhaltensweisen zu informieren.

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