Pachtverträge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen - Wichtige Information


Liebe Grundeigentümer,

In letzter Zeit wurden einige Grundstückseigentümer von Projektierern kontaktiert, die Pachtverträge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) abschließen möchten. Da diese Kontaktaufnahmen nicht mit der Ortsgemeinde abgestimmt sind, möchten wir Sie über die Hintergründe und die Vorgehensweise der Ortsgemeinde in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde informieren.

Projektierer handeln eigenständig

Die Projektierer handeln eigenständig und ohne Abstimmung mit der Ortsgemeinde. Ihr Ziel ist es, sich den Zugriff auf Flächen zu sichern, die sie für PV-Freiflächenanlagen geeignet halten.

Die Rolle der Aar-Einrich Regenerative Energien – AöR (AERA)

Um den Ausbau regenerativer Energien in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich zu koordinieren, wurde im Frühjahr des vergangenen Jahres die Aar-Einrich Regenerative Energien – AöR (AERA) gegründet. Träger dieser Anstalt öffentlichen Rechts sind die Verbandsgemeinde und 30 von 31 Ortsgemeinden. Ihre Aufgabe ist es, Projekte wie Photovoltaik- und Windkraftanlagen zu planen und alle Beteiligten – Grundstückseigentümer, Ortsgemeinden, Naturschutzverbände und Bürgerinitiativen – angemessen einzubeziehen.

Wichtige Kriterien bei der Planung von PV-FFA

Vor der Genehmigung einer Fläche für PV-FFA werden folgende Aspekte berücksichtigt:

1.    Landwirtschaftliche Nutzung
Der Bau von PV-FFA entzieht Ackerland oder bewirtschaftete Grünflächen der landwirtschaftlichen Nutzung. Vor einer Genehmigung wird geprüft, ob die betroffene Fläche für den landwirtschaftlichen Betrieb entbehrlich ist.

2.    Ortsbild
PV-FFA können das Landschaftsbild stark verändern. Deshalb werden Gemeinderäte und Bürger frühzeitig in die Planung einbezogen.

3.    Natur- und Umweltschutz
Verträglichkeitsprüfungen gewährleisten, dass mögliche Umweltauswirkungen minimiert werden.

4.    Umweltschutz durch erneuerbare Energien
Die Förderung erneuerbarer Energien ist ein zentraler Beitrag zum Klimaschutz und fließt in die Entscheidungsfindung ein.

Die Verbandsgemeinde hat hierzu einen Steuerungsrahmen erarbeitet, der in Zusammenarbeit mit örtlichen Gewerbetreibenden, dem Verbandsgemeinderat, Naturschutzverbänden und Bürgerinitiativen entwickelt und als Satzung verabschiedet wurde. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Verbandsgemeinde Aar-Einrich unter „Rathaus / Bauen und Wohnen“.

Empfehlung an Grundstückseigentümer

Auch die AERA ist aktiv daran beteiligt, geeignete Flächen in Zusammenarbeit mit den Ortsgemeinden zu sichern. Grundstückseigentümer, deren Flächen nach sorgfältiger Abwägung in Frage kommen, werden von der AERA kontaktiert.

Wenn Sie Anfragen von Projektierern erhalten, empfehlen wir Ihnen, vor Abschluss eines Pachtvertrages Rücksprache mit der Ortsgemeinde, dem Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde oder der AERA zu halten. Diese stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Frank Beerwerth / Ortsbürgermeister
KaltenholzhausenOfficial