Temporäre Sperrung einer Parkbucht zur Grünflächenpflege

An die Anlieger der Kirberger Straße 58 - 65,

zum Zwecke der Pflege der Grünflächen im Bereich der Anwesen Kirberger Straße 58 bis 62 ist für die Zeit vom 19.05. bis voraussichlich 21.05. ein Parkverbot auf dem Parkstreifen vor den oben genannten Anwesen angeordnet.

Das Parkverbot soll sicherstellen, dass die Arbeiten ungestört, vollständig und ohne Risiko der Beschädigung von Fahrzeugen durch umherfliegende Steine etc. durchgeführt werden können.

Ich bitte alle Anwohner um Verständnis und Beachtung der Anordnung.

Euer Bürgermeister
Frank Beerwerth
KaltenholzhausenUfficiale