Jahressonderzahlung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Auftrag der Geschäftsführung möchten wir Sie über die Jahressonderzahlung 2025 informieren.
Mit dieser Zahlung würdigen wir Ihr kontinuierliches Engagement, Ihre Loyalität und Ihre wertvolle Arbeit für die Lebenshilfe Mönchengladbach.
Gleichzeitig soll sie einen Ausgleich für die entgangene Dynamik durch die eingefrorenen AVE-Tabellen schaffen und Ihre Verbundenheit mit unserer Organisation stärken.
Auszahlungszeitpunkt:
• November 2025
Anspruchsvoraussetzungen:
• Mindestens sechs Monate ununterbrochene aktive Tätigkeit innerhalb des Kalenderjahres und Beschäftigung bis zum 31. März 2026
• Ungekündigtes Arbeitsverhältnis
• Rückzahlungspflicht bei Kündigung bis zum 31. März 2026
Berechnungsbasis:
Grundlage für die Berechnung der Jahressonderzahlung ist das durchschnittliche Monatsbruttogehalt der Monate Juli bis September 2025, ohne Zulagen, Zuschläge oder andere Sonderzahlungen.
Sonderregelungen:
Mitarbeitende im Mutterschutz, in Elternzeit oder mit längerer Krankheitsabwesenheit (ab sechs Wochen) haben keinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung.
Wir möchten mit dieser Regelung unsere Wertschätzung für Ihre tägliche Arbeit und Ihr Engagement ausdrücken und danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zum gemeinsamen Erfolg.
Für Rückfragen stehen Ihnen selbstverständlich die Personalabteilung oder Ihre jeweilige Bereichsleitung gerne zur Verfügung.