Wenn Österreich im Herzen bleibt: Beibehaltungs-Anträge im Fokus
Der Weltbund Österreich setzt sich seit vielen Jahren für die Anliegen der im Ausland lebenden Österreicherinnen und Österreicher ein. Für viele ist die österreichische Staatsbürgerschaft weit mehr als ein formaler Status – sie bedeutet Identität, Herkunft und eine bleibende Verbindung zur Heimat.
Gerade deshalb ist die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft für viele Auslandsösterreicher:innen ein Thema von großer persönlicher Bedeutung. Hinter jedem Antrag stehen individuelle Lebenswege, Familiengeschichten und oft auch der Wunsch, Österreich nicht verlieren zu müssen.
Im Herbst hat der Weltbund Österreich auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) eine Anfrage an alle Bundesländer zur Genehmigung von Beibehaltungs-Anträgen in den vergangenen Jahren gestellt. Die Rückmeldungen wurden im November übermittelt und ausgewertet.
Bis heute haben die Bundesländer Kärnten, Oberösterreich und Vorarlberg noch keine Daten übermittelt.
Obwohl das Staatsbürgerschaftsgesetz seit 1985 auch die Berücksichtigung privater Gründe vorsieht, werden Anträge in der Praxis häufig nur dann positiv entschieden, wenn ein Nutzen für die Republik Österreich oder eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt.
Der Weltbund Österreich setzt sich daher weiterhin dafür ein, Ausbürgerungen zu vermeiden und eine faire, transparente und lebensnahe Verwaltungspraxis zu stärken – damit die Verbindung zu Österreich auch im Ausland bestehen bleiben kann.
Quelle: Weltbund Österreich - LinkedIn
Gerade deshalb ist die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft für viele Auslandsösterreicher:innen ein Thema von großer persönlicher Bedeutung. Hinter jedem Antrag stehen individuelle Lebenswege, Familiengeschichten und oft auch der Wunsch, Österreich nicht verlieren zu müssen.
Im Herbst hat der Weltbund Österreich auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) eine Anfrage an alle Bundesländer zur Genehmigung von Beibehaltungs-Anträgen in den vergangenen Jahren gestellt. Die Rückmeldungen wurden im November übermittelt und ausgewertet.
Bis heute haben die Bundesländer Kärnten, Oberösterreich und Vorarlberg noch keine Daten übermittelt.
Obwohl das Staatsbürgerschaftsgesetz seit 1985 auch die Berücksichtigung privater Gründe vorsieht, werden Anträge in der Praxis häufig nur dann positiv entschieden, wenn ein Nutzen für die Republik Österreich oder eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt.
Der Weltbund Österreich setzt sich daher weiterhin dafür ein, Ausbürgerungen zu vermeiden und eine faire, transparente und lebensnahe Verwaltungspraxis zu stärken – damit die Verbindung zu Österreich auch im Ausland bestehen bleiben kann.
Quelle: Weltbund Österreich - LinkedIn