Schutz vor Vergewaltigung in der Ehe: Ein erkämpftes Recht

Hörst auch du öfter mal, dass wir keinen Feminismus mehr brauchen? Viele unserer Rechte verdanken wir Frauen, die für sie kämpften.

Sexuelle Gewalt in der Ehe galt lange nicht als Vergewaltigung, da die Ehe als dauerhafte Zustimmung verstanden wurde. Betroffene hatten kaum rechtlichen Schutz. 1992 wurde Vergewaltigung in der Ehe in der Schweiz strafbar und sexuelle Selbstbestimmung anerkannt. Zunächst wurde nur nach aktiver Strafanzeige ermittelt. Seit 2004 gilt Vergewaltigung, ob in oder ausserhalb der Ehe, als Offizialdelikt und wird ohne Strafantrag verfolgt.

Schutz vor sexueller Gewalt in der Ehe ist keine Selbstverständlichkeit. Er wurde von mutigen Frauen erkämpft, oft gegen massiven Widerstand. Frauenrechte wurden erkämpft, nicht geschenkt. Wir bleiben dran.

Im Rahmen unserer Kampagne «Frauenrechte. Erkämpft, nicht geschenkt.» würdigen wir feministische Errungenschaften sowie Frauen, die Kirchengeschichte schrieben, und schauen darauf, wie rechte Rhetorik im Netz Frauenrechte infrage stellt. 

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