Steuerabzug für Zöliakie wird reduziert – die IGZ bleibt dran!

Aktuell können Zöliakiebetroffene eine Pauschale von CHF 2'500 für besondere Ernährungskosten bei den Steuern abziehen. Der Bund hat nun das Kreisschreiben, in dem diese Pauschale festgelegt ist, überarbeitet. Die Pauschale für Menschen mit Zöliakie wird ab der Steuerperiode 2027 um CHF 1'000 gekürzt und liegt neu bei CHF 1'500.

Unsere Stellungnahme und alle wichtigen Informationen dazu findest du hier.

Hast du Fragen dazu, dann schick diese bitte an tina.toggenburger@zoeliakie.ch.

IG Zöliakie der Deutschen SchweizUfficiale