Bundestag muss Nutzung vorgeburtlicher Bluttests auswerten


Medienmitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 6. Oktober 2026
 
Lebenshilfe: Bundestag muss Nutzung vorgeburtlicher Bluttests auswerten

Nach Beschluss der Kassenfinanzierung etabliert sich – entgegen der gesetzgeberischen Absicht – eine Reihentestung

Berlin.
Am 8. Oktober wird in zweiter und dritter Lesung über einen fraktionsübergreifenden Antrag zu vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomie beraten: Nachdem eine Untersuchung auf Kosten der Krankenkassen für Einzelfälle beschlossen wurde, nehmen Schwangere den Test nun flächendeckend in Anspruch. Der Antrag verlangt daher eine Auswertung der Nutzung von Bluttests in der Schwangerschaft. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert alle Abgeordneten mit Nachdruck dazu auf, diesem Antrag zuzustimmen. 

Ob sogenannte nicht-invasive Pränataltests – kurz NIPT – als gesetzliche Kassenleistung dem Willen des Gesetzgebers entsprechend eingesetzt werden, muss dringend überprüft werden. Wie die mehr als 100 Parlamentarier, die den Antrag unterzeichnet haben, setzt sich die Lebenshilfe seit Langem für ein Monitoring der Kassenzulassung ein. Beim NIPT wird Schwangeren eine Blutprobe entnommen, mit der die Wahrscheinlichkeit für Trisomie 13, 18 und 21 (Down-Syndrom) beim ungeborenen Kind bestimmt werden kann. Der NIPT soll auf Kosten der Krankenkassen allerdings nicht standardmäßig angewandt werden, sondern nur in begründeten Fällen. Denn eine flächendeckende Suche nach Behinderung war nicht gewollt.

„Nun ist jedoch eingetreten, was wir von Anfang an befürchtet haben“, stellt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin, fest. „Aktuelle Zahlen belegen, dass der NIPT schon jetzt zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden ist – ganz entgegen dem Willen des Gesetzgebers. Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen fühlen sich dadurch diskriminiert.“

Gleichzeitig macht Ulla Schmidt deutlich, dass es bei dem fraktionsübergreifenden Antrag nicht darum geht, Frauen grundsätzlich den NIPT als Kassenleistung zu verwehren. „Es muss aber genauer darauf geschaut werden, dass nur Schwangere mit einem erhöhten Risiko den Bluttest von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt bekommen. Zumal bei anlasslosen Tests bei jungen Frauen jeder dritte Test falsch positiv ist – das Kind hat kein Down-Syndrom, obwohl der Test das nahelegt.“

Die Lebenshilfe hofft daher auf einen positiven Ausgang am kommenden Donnerstag im Bundestag. Ulla Schmidt: „Alles andere als eine deutliche Zustimmung zum Antrag wäre ein Schlag ins Gesicht für Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien.“


Zum Hintergrund:

Ein NIPT musste früher selbst bezahlt werden, seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kosten. Mit dem Test wird bei schwangeren Frauen das Blut daraufhin untersucht, ob ihr Kind Anzeichen für eine Trisomie hat. Zum Beispiel eine Trisomie 21, auch Down-Syndrom genannt. Diese Bluttests sind aber nicht eindeutig, teilweise zeigen sie eine Behinderung an, auch wenn das Kind keine Beeinträchtigung hat. Je jünger die werdende Mutter ist, desto größer ist die Fehlerrate. Das Kind hat also gar kein Down-Syndrom, obwohl der Test zu diesem Ergebnis kommt.

Der fraktionsübergreifende Antrag der Bundestagsabgeordneten belegt, was die Lebenshilfe von Anfang an befürchtet hatte – dass aus einer Kassenleistung, die nur für Risikoschwangere gedacht war, eine Regeluntersuchung geworden ist. Der Antrag verweist auf Daten der Krankenkasse Barmer, wonach 2024 fast 50 Prozent der Schwangeren einen NIPT in Anspruch genommen hätten, ein Jahr zuvor seien es 32 Prozent gewesen. Laut Barmer ist der Anteil der Tests bei sehr jungen Schwangeren besonders hoch, obwohl in dieser Personengruppe in medizinischer Hinsicht kein erhöhtes Risiko vorliegt. Außerdem sei die Rate falsch-positiver Befunde beim NIPT viermal höher als zuvor erwartet wurde. Und die Zahl invasiver Tests, die zu Fehlgeburten führen können und die durch den NIPT eingedämmt werden sollten, habe nicht ab-, sondern zugenommen.

In den meisten Fällen führt die Diagnose Trisomie 21 zur Abtreibung des Kindes. Menschen mit Down-Syndrom wie der Berliner Schauspieler Sebastian Urbanski fühlen sich durch den NIPT diskriminiert. Er engagiert sich ehrenamtlich im Bundesvorstand der Lebenshilfe und sagt: „Ich lebe gerne und habe viel Freude am Leben. Ich bin glücklich, weil ich mich als Teil der Gesellschaft fühle und einfach dazu gehöre. Manchmal brauche ich zwar etwas mehr Unterstützung, aber die braucht ja jeder mal. Nur diese Bluttests machen mir und anderen Menschen mit Down-Syndrom wirklich große Sorgen.“

(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe)

Lebenshilfe Sachsen-Anhalt e.V.Institutionnel