Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom Bundeskabinett beschlossen

Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett  den Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Zwar wurden einzelne Verschlechterungen zurückgenommen, doch ein zentraler Punkt bleibt bestehen: Die Verhinderungspflege in ihrer bisherigen Form soll wegfallen.

Aus Sicht vieler Familien und Betroffener ist das geplante Sozialraumbudget keine echte Alternative. Es kann nicht angespart werden und wird ab dem 25. Lebensjahr auf 175 Euro pro Monat begrenzt. Für Menschen mit Unterstützungsbedarf bedeutet dies eine deutliche Verschlechterung.

Die Lebenshilfe fordert daher, diese Verschlechterungen zurückzunehmen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen – nun liegt die Entscheidung beim Deutschen Bundestag. Die Abgeordneten müssen darüber befinden, ob sie den geplanten Leistungskürzungen zustimmen.

Lebenshilfe Sachsen-Anhalt e.V.Ufficiale