Reform der Notfallversorgung beschlossen

Im Browser öffnen­ 16. Oktober 2026
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

gestern [Donnerstag, 15.10.2026] wurde im Bundestag die Notfallreform verabschiedet. Als Verband begleiten wir dieses Gesetz jetzt schon in der dritten Legislatur – haben uns in unzähligen Anhörungen und Hintergrundrunden beteiligt und uns mehrmals, auch im Zusammenschluss mit allen anderen ärztlichen Verbänden, deutlich dazu positioniert.
Auch, wenn das jetzt verabschiedete Paket für die ambulante Versorgung noch so manche bittere Pille enthält, konnte unser Verband auf den letzten Metern mit dem Dispensierrecht im Bereitschaftsdienst doch noch einen wichtigen Erfolg erzielen.

Was ist das Ziel der Notfallreform?

Ziel des Gesetzes ist die Entlastung der Notfallversorgung. Dafür wurden unter anderem zwei „Filter“ vor die Notaufnahmen gesetzt: Durch die Vernetzung der 112 und 116 117 sollen die Anliegen zielgerichteter in die zuständige Versorgungsebene geleitet werden. Zudem sollen Integrierte Notfallzentren (INZ), bestehend aus einem Empfangstresen zur Ersteinschätzung, einer KV-Notdienstpraxis (außerhalb der Praxisöffnungszeiten) sowie der Notaufnahme, vor Ort die Patientinnen und Patienten besser triagieren.

Welche Maßnahmen betreffen unsere Praxen besonders?

Weiterhin soll eine 24/7-aufsuchende- und 24/7-telemedizinische-Versorgung durch die KVen eingerichtet werden. Wie diese aussehen soll und wer diese leisten muss, steht in den Sternen. Die Botschaft dahinter ist aber denkbar einfach: Die Notaufnahmen kommen an ihre Grenzen, also sollen andere (am besten wir Hausärztinnen und Hausärzte) einspringen. Zusätzliche Zeit entsteht dadurch natürlich nicht. Jede Stunde außerhalb der Praxis fehlt in der Sprechstunde. Das ist keine Lösung des Problems, sondern seine Verlagerung in den ambulanten Bereich.Vertragsärztinnen und -ärzte sollen zudem verpflichtet werden, eine bestimmte (noch nicht festgelegte) Zahl an Terminen zur zentralen Vergabe zu melden. Die Selbstverwaltung soll auch hier die Rahmenbedingungen festlegen. Wir müssen es Ihnen nicht extra sagen: Diese Regelung greift tief in die Selbstbestimmung unserer Praxen ein. Indem uns die Kontrolle über einen Teil unserer Termine entzogen wird, wird auch ein Kernbereich unserer Freiberuflichkeit beschnitten. Hinzu kommt: Unsere Patientinnen und Patienten bekommen schon heute bei akuten Beschwerden schnell Termine. Hier braucht es keine weiteren staatlichen Daumenschrauben!

Es liegt natürlich nahe, dass gerade bei der „Zentralen Terminvergabe“ einige Krankenkassenvertreter alles in ihrer Macht Stehende dafür tun werden, um möglichst viel Kontrolle über unsere Kalender zu erhalten. Hier wird die KBV klare Grenzen ziehen müssen!

Lange gekämpft, endlich erreicht: Dispensierrecht für aufsuchenden Notdienst und Notdienstpraxen

Eine sehr gute Nachricht gab es aber auch: Kurz vor Verabschiedung konnten wir noch eine entscheidende Verbesserung für die Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst erreichen: Künftig sollen sowohl Notdienstpraxen als auch der aufsuchende Notdienst ein eingeschränktes Dispensierrecht für Arzneimittel und Medizinprodukte erhalten. Die Abgabe ist beschränkt für den akuten Bedarf sowie wenn die Versorgung über die Apotheke nicht ausreichend sichergestellt werden kann.
Diese Regelung haben wir maßgeblich auf den Weg gebracht und bis zum Schluss vorangetrieben. Die bisherige Situation war weder für Patientinnen und Patienten noch für die Ärztinnen und Ärzte im Notdienst nachvollziehbar: Wer akut Hilfe benötigt, muss Versorgung wie erforderliche Medikamente möglichst aus einer Hand erhalten.

Sie sind die größte Stärke unseres Verbandes!

Wir werden uns – auch im weiteren Prozess – mit aller Kraft dafür einsetzen, die Autonomie der Hausarztpraxen zu verteidigen! Zuletzt hatten wir damit – auch dank Ihrer tatkräftigen Unterstützung – immer wieder Erfolg! Für dieses Engagement und den lautstarken Einsatz an unserer Seite wollen wir uns zum Ende dieser Woche noch einmal herzlich bei Ihnen bedanken!

Unsere Mitglieder sind die größte Stärke unseres Verbandes!

Mit kollegialen Grüßen
Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth
Bundesvorsitzende
Dr. Markus Blumenthal-Beier
Bundesvorsitzender ­


Hausärztinnen- und
Hausärzteverband e. V.

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