Die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz zu den Kosten der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe sind ein fatales Signal. Die Lebenshilfe weist diese Kritik entschieden zurück: Menschen mit Behinderung und ihre Familien beziehen keine „übermäßigen“ Leistungen – sie erhalten die Unterstützung, die für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben notwendig ist. Das ist ihr gutes Recht und im Grundgesetz verankert!
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, betont:
„An den Schwächsten der Gesellschaft darf auf keinen Fall gespart werden. Es braucht Investitionen in eine inklusive Gesellschaft!“
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