Jetzt anmelden und bewerben: Delegiertenwahl der Frauenbeauftragten NRW 2026

Wir möchten Sie über die bevorstehende Wahl der Delegierten zur Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Frauenbeauftragten NRW (LAG Frauenbeauftragte NRW) informieren. Die Wahl findet am 24. Februar 2026 im SportCentrum Kaiserau in Kamen statt. Es werden insgesamt drei Delegierte für den Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW gewählt.

Wer kann teilnehmen und sich bewerben?
Wichtige Hinweise:
Alle relevanten Informationen und die benötigten Formulare finden Sie als Anhang zu diesem Beitrag.

Für Rückfragen stehen Ihnen Hendrik Hoffjann und Kerstin Harsanj vom Paritätischen NRW gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung und zahlreiche Bewerbungen!

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Die Umfrage zu Diskriminierung in Deutschland

Die Lebenshilfe NRW setzt sich für eine inklusive und diskriminierungsfreie Gesellschaft ein. Um mehr über Diskriminierungserfahrungen im Alltag zu erfahren, möchten wir auf eine wichtige Online-Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufmerksam machen:

👉 Jetzt teilnehmen: https://diskriminierung-umfrage.de/

Die Umfrage richtet sich an Menschen mit und ohne Behinderung und fragt nach persönlichen Erfahrungen mit Diskriminierung – zum Beispiel im Arbeitsleben, in der Freizeit oder beim Zugang zu Angeboten. Die Ergebnisse helfen, gezielte Maßnahmen gegen Diskriminierung zu entwickeln und das gesellschaftliche Miteinander zu stärken.

Ihre Meinung zählt!

Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und unterstützen Sie dieses wichtige Projekt. Die Teilnahme ist anonym und dauert nur wenige Minuten.

Wichtig:

Wir bitten Sie herzlich, die Umfrage auch in Ihren eigenen Netzwerken weiterzuleiten und zu teilen. Je mehr Menschen teilnehmen, desto aussagekräftiger werden die Ergebnisse!

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Finanzierungskrise in der Eingliederungshilfe: Paritätischer schlägt Alarm

In einem aktuellen Offenen Brief warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband vor einer bedrohlichen Entwicklung im sozialen Sektor: Träger der Eingliederungshilfe stehen vor möglichen Insolvenzen. Mindestens aber vor gravierenden finanziellen Herausforderungen 

Tarifsteigerungen haben zu erhöhten Personalkosten geführt, doch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) übernimmt diese Kosten nicht in vollem Umfang. Diese Finanzierungslücke stellt viele soziale Einrichtungen vor existenzielle Herausforderungen. Für die Lebenshilfe Kreis Mettmann sprach @Marius Bartos mit dem WDR.

Als Fachverband setzen wir uns für eine nachhaltige Finanzierung sozialer Arbeit ein. Denn nur so können wir die professionelle Unterstützung für Menschen mit Behinderung und ihre gesellschaftliche Teilhabe langfristig sicherstellen.

Der WDR hat diesen wichtigen Konflikt in einem aktuellen Beitrag aufgegriffen. 

📌 Link zum WDR-Beitrag: https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-westblick-aktuell/audio-der-paritaetische-und-lvr-streit-ums-geld-100.html

EDIT: Inzwischen ist auch der Offene Brief veröffentlicht worden. Siehe Anhang mit Pressemittelung des Paritätischen NRW. 

#SozialeArbeit #Eingliederungshilfe #Finanzierung #Inklusion #Sozialpolitik #ParitätischerNRW #LVR #Fachkräftemangel #webseite
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Keine gesonderten Förderprogramme für barrierefreien ÖPNV

Die Bundesregierung stellt klar, dass keine gesonderten Förderprogramme für den Ausbau des barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) geplant sind. Ebenso wird keine finanzielle Förderung von barrierefreien Pkw für Taxi- und Mietwagenunternehmen angestrebt, um höhere Anschaffungskosten auszugleichen. Das betrifft auch die Situation in Nordrhein-Westfalen.

Die Herstellung der Barrierefreiheit von Bahnhöfen wird nach Maßgabe der auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) finanzierten Nahverkehrsvorhaben gefördert. Die Bundesregierung hebt hervor, dass entsprechende Maßnahmen von der geplanten Vereinfachung des GVFG profitieren sollen. Das GVFG sieht bereits vor, dass die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen Voraussetzung für die Gewährung von Bundesfinanzhilfen sind.

Zuständigkeit der Länder und Kommunen

Für die Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV und die Ausgestaltung des SPNV sind die Länder und Kommunen beziehungsweise die von ihnen benannten Aufgabenträger zuständig. Das gilt explizit auch für Nordrhein-Westfalen. Die Bundesregierung verweist hier auf Artikel 106a des Grundgesetzes, der den Ländern einen Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes für den ÖPNV zusichert.

Eine Zweckbindung der Mittel aus dem Regionalisierungsgesetz ist laut Bundesregierung nicht zulässig. Das bedeutet, dass die Länder die ihnen zufließenden Mittel eigenverantwortlich einsetzen und keine gesonderte Zweckbindung für Barrierefreiheit erfolgen kann.

Fazit für Nordrhein-Westfalen
Foto: David Maurer / Lebenshilfe

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An den Schwächsten der Gesellschaft darf auf keinen Fall gespart werden!

Der Verband für Menschen mit Behinderung weist die Kritik von Kanzler Merz an den steigenden Kosten bei der Eingliederungshilfe aufs Schärfste zurück.
 
Berlin. Bundeskanzler Friedrich Merz will offensichtlich an den Leistungen für Menschen mit Behinderung sparen. Auf dem Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin sagte er, dass jährliche Steigerungsraten von bis zu zehn Prozent bei der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe nicht länger akzeptabel seien.
 
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., reagiert darauf mit aller Schärfe: „Mit dieser pauschalen Aussage unterstellt der Kanzler, dass Menschen mit Behinderung und ihre Familien sowie Kinder und Jugendliche zu Unrecht Leistungen beziehen und zu viel Geld kosten. Das ist ungeheuerlich! Menschen mit Behinderung erhalten ausschließlich bedarfsgerechte Unterstützung, damit sie am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben können. Das wird ihnen schon im Grundgesetz garantiert, wo es heißt: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Wer denkt, Menschen mit Behinderung machen sich ein schönes Leben auf Kosten des Staates, der irrt gewaltig. Die Steigerungen sind vielmehr auf die allgemeine Kosten- sowie die Tariflohnentwicklung zurückzuführen. Außerdem nehmen die Fallzahlen in der Eingliederungshilfe zu. Das ist eine Folge des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts, der die Lebenserwartung auch von Menschen mit Behinderung erhöht. All das scheint Friedrich Merz nicht bedacht zu haben. Als Lebenshilfe sagen wir klipp und klar: An den Schwächsten der Gesellschaft darf auf keinen Fall gespart werden. Vielmehr braucht es Investitionen in eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft.“

Quelle: Pressestelle Bundesvereinigung Lebenshilfe

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