NRW fördert E-Mobilität in sozialen Diensten

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Umstellung auf E-Mobilität in sozialen ambulanten Diensten, Carsharing und Kommunen. Ab sofort können diese eine Förderung von 5.000 Euro pro E-Kleinwagen beantragen. Zudem sind die Förderbeträge für Ladepunkte gestiegen, um die Auslastung zu verbessern. "Wir treiben den Antriebswechsel konsequent voran", so Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.

Haupt Punkte:
Förderung für Fahrzeuge: 5.000 Euro je E-Kleinwagen, Ladeinfrastruktur 1.500 Euro je Ladepunkt.

Weitere Informationen finden Sie unter ElektroMobilität NRW.

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Neue Personalverordnung eröffnet mehr Möglichkeiten für Kita-Personal

Die Zahlen sind alarmierend: 9.722 reduzierte Betreuungszeiten und 522 komplette Kita-Schließungen im Rheinland 2024.

Doch es gibt Lösungen! Die neue Personalverordnung NRW bietet seit Dezember 2024 erweiterte Möglichkeiten für den Personaleinsatz in Kitas. Besonders interessant: Künftig können auch profilrelevante Fachkräfte wie beispielsweise Musiker*innen in Kitas mit entsprechendem Schwerpunkt eingesetzt werden.
Sie möchten wissen, welche Chancen die neue Verordnung für Ihre Einrichtung bietet? Die Landesjugendämter LVR und LWL informieren in speziellen Web-Sprechstunden.

➡️ Alle Details und Einsatzmöglichkeiten finden Sie auf www.lvr.de

Foto: David Maurer / Lebenshilfe

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Demokratie schützen – Gefährliche politische Ideen erkennen!

Rechtzeitig zur Bundestagswahl stellen die Bundesvereinigung Lebenshilfe und Tadel Verpflichtet! e.V. eine wichtige Broschüre in Leichter Sprache vor:
Demokratie schützen – Gefährliche politische Ideen erkennen.

Was steckt dahinter? Rechtspopulistische Bewegungen wie die AfD verbreiten gezielt Desinformation und schüren Ängste. 

Die Broschüre hilft dabei:
Kostenlos bestellen: Link zum Shop des Lebenshilfe-Verlags
Weitere Infos: www.lebenshilfe.de

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Webinar-Serie „SKoL“ – Gesundheitskompetenz im Substanzkonsum stärken

Liebe Mitglieder,
wir möchten Sie herzlich auf das Projekt „SKoL“ aufmerksam machen. Dieses wurde entwickelt, um Menschen mit geistiger Behinderung dabei zu unterstützen, ihre Gesundheitskompetenz im Umgang mit Substanzen wie Alkohol, Tabak und Energydrinks zu stärken.

Was bietet SKoL?
Eine App
Drei „Substanzwelten“
Fünf Kompetenzmodule
Insgesamt 193 hybride Tools, die Menschen mit geistiger Behinderung im Alltag unterstützen.

Sie sind herzlich eingeladen, mehr über das Projekt in der SKoL-Webinarreihe zu erfahren: https://skol-substanzbox.de/

Termine:
Teil 1: „SKoL“ aus Perspektive der Wissenschaft – Schwerpunkt Partizipation am 07.02.2025 (online, 9-11 Uhr)
Teil 2: SKoL praxisorientiertes Kennenlernen & Ausprobieren der Toolbox & App am 14.02.2025 (online, 9-11 Uhr)
Teil 3: moderierter Erfahrungsaustausch am 20.03.2025 (online, 9-11 Uhr)

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Bundeskabinett verabschiedet IKJHG doch noch

Wider Erwarten gibt es beim  Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) doch noch Bewegung. Wir hatten nach Hinweisen der Bundesvereinigung Lebenshilfe bereits mit dem Scheitern des Gesetzes nach dem Ende der Ampel-Koalition gerechnet.

Diese Woche hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf doch noch verabschiedet, sodass der Bundestag darüber noch vor der Bundestagswahl abstimmen könnte. Nehmen Sie gegebenenfalls die Gelegenheit wahr, schnell auf Ihre Bundestagsabgeordneten Einfluss zu nehmen und sie von der Bedeutung des Gesetzes für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu überzeugen.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/frauen-vor-gewalt-schuetzen-und-junge-menschen-mit-behinderungen-staerken-250558

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