📢 Neuigkeiten zur Wahlberechtigung in Werkstätten!

Das aktuelle Werkstatt Telegramm informiert darüber, dass Werkstattbeschäftigte nun aktiv bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung mitwirken können. Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Mitbestimmung und die Rechte von Menschen mit Behinderung in den Werkstätten.
  • Erweiterung der Wahlberechtigung: Auch Teilnehmer*innen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich sind wahlberechtigt.
  • Stärkung der Vertretung: Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) wird als eigenständige Interessenvertretung anerkannt.
  • Inklusiver Prozess: Auch Personen mit rechtlicher Betreuung können an der Wahl teilnehmen.
Lebenshilfe NRWOffizielles