Anpassung der Mietzinsen per 1. August 2025

Die BBZ berechnet die Mieten neu und gibt den Vorteil durch den gesunkenen Referenzzinssatz weiter. Gleichzeitig muss sie den gestiegenen Gebäudeversicherungswert mitberechnen, um finanziell ausgeglichen zu bleiben. Während die Mieten in manchen Siedlungen leicht sinken, steigen sie in anderen leider etwas an. Die Unterschiede hängen mit der vorgeschriebenen Berechnungsformel zusammen.

Die BBZ vermietet ihre Wohnungen nicht gewinnstrebend. Für die Berechnung der Miete nutzt sie das staatlich geregelte Modell der Kostenmiete. Demnach ergibt sich die maximal zulässige Nettomiete pro Jahr jeweils aus der folgenden Berechnungsformel:

     Anlagekosten x Referenzzinssatz
+   Gebäudeversicherungswert x Betriebsquote (3,25 %)
 
Falls es sich um eine Siedlung im Baurecht handelt, werden noch Baurechtszinsen addiert.
 
Sinkender Referenzzinssatz
 
Anfang März senkte das Bundesamt für Wohnungswesen erfreulicherweise den Referenzzinssatz für Hypotheken von 1,75 % auf 1,50 %. Diese Senkung hat gemäss Formel direkten Einfluss auf die Berechnung der Nettomiete. Weil die BBZ Mietsenkungen immer direkt an die Mieter*innen weitergibt, hat sie die Nettomieten mit dem tieferen Referenzzinssatz in den vergangenen Wochen neu berechnet.
 
Gestiegener Gebäudeversicherungswert
 
Neben dem Referenzzinssatz veränderte sich auch der Gebäudeversicherungswert, allerdings bereits am 1. Januar 2024 (Erhöhung von 1130 auf 1190 Indexpunkte). Gemäss Berechnungsformel hätte das eine Mieterhöhung erlaubt. Die BBZ nahm sie bisher aus sozialen Überlegungen allerdings nicht vor. Ihren Mieter*innen hatte sie damals jedoch mitgeteilt, dass eine Anpassung bei Bedarf später vielleicht nachholt werden muss. Damit die Jahresrechnung trotz der gestiegenen Kosten ausgeglichen bleiben kann, muss die BBZ diese zurückbehaltene Erhöhung nun leider vornehmen.
 
Wenn man den gesunkenen Referenzzinssatz und den gestiegenen Gebäudeversicherungswert gleichzeitig in die vorgeschriebene Berechnungsformel eingibt, kommen in der BBZ je nach Siedlung unterschiedliche Nettomieten heraus. Das hat damit zu tun, dass die Anlagekosten in jeder Siedlung anders sind. Je nach Baujahr, Standard etc.
 
Mietzinsanpassungen
 
So kann die BBZ die Nettomieten per 1. August 2025 in einzelnen Siedlungen leicht senken, muss sie in anderen Teilen aber leider auch etwas erhöhen. Wie immer hat die BBZ die neu berechneten Mieten den städtischen bzw. kantonalen Behörden zur Kontrolle unterbreitet. Diese Tage informiert die Verwaltung alle Mieter*innen über ihre individuelle neue Miete.
 
Trotz der teilweisen Erhöhungen sind die Nettomieten der BBZ im Vergleich zu privaten Anbietern immer noch attraktiv und günstig. Falls die Miete für einzelne Mieter*innen wegen der Erhöhung trotzdem nicht mehr tragbar sein sollte, können sie sich gerne bei Geschäftsleiter René Meier melden. Gegebenenfalls ist ein Gesuch für Mittel aus dem Solidaritätsfonds möglich.
 
Wir danken allen Mieter*innen für das Verständnis und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.

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