Jede Baugenossenschaft hat ein Vermietungsreglement, auch die BBZ. Es stellt sicher, dass wir unsere Wohnungen fair und transparent vergeben. Das Reglement enthält verbindliche und einheitliche Regeln für alle Mieter*innen und für unsere Mitarbeitenden.
Gemäss BBZ-Statuten wird das Vermietungsreglement vom Vorstand erstellt und die Generalversammlung stimmt über die Einführung ab. Das aktuelle Reglement aus dem Jahr 2010 entspricht in einigen Punkten nicht mehr heutigen Bedürfnissen. Der Vorstand hat es deshalb überarbeitet. Vieles bleibt gleich, anderes wurde verständlicher formuliert und einige Punkte mussten grundsätzlich überarbeitet werden. Das Ziel: ein Reglement, das den Bedürfnissen einzelner Mieter*innen genauso entspricht, wie den Interessen der ganzen Genossenschaft.
Bevor die Generalversammlung am 28. Mai 2026 über die Einführung abstimmt, möchte der Vorstand herausfinden, wie das angepasste Vermietungsreglement bei den Genossenschafter*innen ankommt. Den Entwurf (inkl. Begründungen zu den Anpassungen) haben wir diese Tage an alle Genossenschafter*innen verschickt. Als PDF ist er auch unten zu finden.
- Ihr könnt – sofern ihr Genossenschafter*in seid – euer Lob, euer Feedbacks und eure Änderungsvorschläge schriftlich einreichen bis am 25. Januar 2026. Am einfachsten über das Online-Formular www.b-b-z.ch/reglement oder auch per Brief oder E-Mail.
- Ihr könnt am Informationsanlass vom Donnerstagabend, 12. März 2026 teilnehmen (separate Einladung folgt). Dann werden wir erklären, welche schriftlichen Rückmeldungen bei uns eingegangen sind und welche Punkte wir gegebenenfalls überarbeiten.
Wir freuen uns auf viele konstruktiven Rückmeldungen und wünschen frohe Festtage.