Sinkt jetzt die Miete?

Einige dürften es bereits mitbekommen haben: Anfang September senkte das Bundesamt für Wohnungswesen den Referenzzinssatz für Hypotheken von 1,50 auf 1,25 Prozent. Das hat direkten Einfluss auf die Berechnung unserer Nettomiete. Die BBZ gibt Mietsenkungen direkt an ihre Mieter*innen weiter. Ihr müsst von euch aus also nichts unternehmen. 

Wann und wie genau die Weitergabe erfolgt, berechnen und entscheiden die Geschäftsstelle und der Vorstand in den kommenden Wochen. Wir informieren danach alle Mieter*innen persönlich über Anpassungen. 

Wie berechnen wir die Mietzinsen?

Die BBZ vermietet ihre Wohnungen nicht gewinnstrebend. Für die Berechnung der Miete nutzt sie das staatlich geregelte Modell der Kostenmiete. Demnach ergibt sich die maximal zulässige Nettomiete pro Jahr jeweils aus der folgenden Formel:
 
   Anlagekosten x Referenzzinssatz
+ Gebäudeversicherungswert x Betriebsquote (3,25 %)

Falls es sich um eine Siedlung im Baurecht handelt, werden noch Baurechtszinsen addiert.

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