📢 Inklusionsbeirat fordert Nachbesserungen am BGG-Änderungsentwurf

Der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-BRK hat klare Kritik am aktuellen Regierungsentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) geäußert. In zentralen Punkten bleibt der Entwurf hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück.

Die wichtigsten Forderungen des Beirats:

✅ Barrierefreiheit stärken – Angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen dürfen nicht pauschal als „unverhältnismäßige Belastung" ausgeschlossen werden – jeder Einzelfall muss geprüft werden.

✅ Wirksame Rechtsdurchsetzung – Betroffene brauchen echte Schadensersatzansprüche auch gegenüber privaten Unternehmen. Bloße Feststellungsurteile reichen nicht aus.

✅ Verbandsklage ausweiten – Verbände müssen auch gegen private Unternehmen klagen können – und zwar auf konkrete Beseitigung von Rechtsverstößen, nicht nur auf Feststellung.

đź“… Die weiteren parlamentarischen Schritte:
  • 27. März: Erster Durchgang im Bundesrat
  • 16./17. April: Erste Lesung im Bundestag

Die Meldung im Original lesen sie hier: www.behindertenbeauftragter.de
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