Wenn Genossenschaftswohnungen verkauft werden müssten
Was die «Wohneigentums-Initiative» des Hauseigentümerverbands für die BBZ und für euch als Bewohner*innen bedeutet.
Als Wohnbaugenossenschaft engagieren wir uns grundsätzlich nicht parteipolitisch. Dieser Grundsatz ist auch in unseren Statuten verankert. Umso wichtiger ist es uns, transparent zu machen, weshalb wir uns im Zusammenhang mit der kantonalen Abstimmung vom 14. Juni 2026 zur sogenannten «Wohneigentums-Initiative» des Hauseigentümerverbands äussern:
Als Wohnbaugenossenschaft engagieren wir uns grundsätzlich nicht parteipolitisch. Dieser Grundsatz ist auch in unseren Statuten verankert. Umso wichtiger ist es uns, transparent zu machen, weshalb wir uns im Zusammenhang mit der kantonalen Abstimmung vom 14. Juni 2026 zur sogenannten «Wohneigentums-Initiative» des Hauseigentümerverbands äussern:
Die Initiative betrifft den gemeinnützigen Wohnungsbau direkt und hätte weitreichende Folgen für Wohnbaugenossenschaften und ihre Bewohner*innen im Kanton Zürich.
Die Vorlage verlangt, dass bei staatlich geförderten Wohnbauprojekten künftig mindestens 50 Prozent der Wohnungen als selbst genutztes Wohneigentum erstellt oder umgewandelt werden müssen. Da der Begriff der Förderung sehr weit ausgelegt ist, könnte dies auch einen erheblichen Teil bestehender gemeinnütziger Wohnsiedlungen betreffen.
Besonders einschneidend wären die Folgen bei der Erneuerung von Baurechten: Genossenschaften könnten gezwungen werden, einen Teil ihrer Wohnungen zu verkaufen. Dies hätte zur Folge, dass langjährige Bewohner*innen ihre Wohnungen verlieren könnten und bezahlbarer Wohnraum dauerhaft verloren ginge. Konkret müssten wir bei Annahme der Verlängerung des Baurechts in unseren Siedlungen Käferholz in Zürich und Chimligasse in Schwerzenbach 50 Prozent der Wohnungen verkaufen und den Bewohner*innen entsprechend künden, ohne dass wir eine Ausweichmöglichkeit anbieten können.
Wir sehen es als unsere Verantwortung, auf Entwicklungen hinzuweisen, die den gemeinnützigen Wohnungsbau und die langfristige Sicherung von zahlbarem Wohnraum unmittelbar betreffen. Unser Anliegen ist es dabei nicht, parteipolitisch Stellung zu beziehen, sondern euch, unsere geschätzten Bewohner*innen, über mögliche Auswirkungen dieser Vorlage zu informieren.
Wir empfehlen euch deshalb, euch mit den Folgen der Initiative auseinanderzusetzen und euch vor der Abstimmung umfassend zu informieren.
Weitere Informationen zur Initiative findet ihr bei den Wohnbaugenossenschaften Zürich sowie auf der offiziellen Kampagnenseite.
Bei Fragen dürft ihr euch jederzeit gerne an unseren Geschäftsführer Michel Nussbaumer wenden (michel.nussbaumer@bgbrunnenhof.ch oder 079 819 97 59).