Keine Kürzungen bei der Teilhabe – Fachverbände beziehen Position

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben sich klar positioniert: Die im „Vorschlagsbuch" enthaltenen Pläne zur Kostendämpfung in der Eingliederungshilfe werden entschieden abgelehnt. Im Einzelnen:

1. Teilhabe an Bildung
Die vorgeschlagene Streichung von Schulbegleitung ist nicht akzeptabel. Solange Regelschulen nicht inklusiv aufgestellt sind, bleibt der individuelle Rechtsanspruch auf 1:1-Assistenz unerlässlich. Infrastrukturangebote dürfen nur dann Vorrang haben, wenn nachweislich – durch die Behörde, nicht durch die Familie – belegt ist, dass der individuelle Bedarf des Kindes damit gedeckt wird.

2. Pooling bei sozialer Teilhabe
Gepoolte Leistungen sollen nach den Plänen von Kommunen sowie den Ländern Bayern, NRW und Sachsen zum Regelfall werden. Die Fachverbände widersprechen: Pooling schränkt Selbstbestimmung ein, ist bedarfsgerecht in der Praxis kaum umsetzbar und erzeugt zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

3. Pauschale Geldleistungen
Das Zustimmungserfordernis bei pauschalen Geldleistungen (§ 116 Abs. 1 SGB IX) soll eingeschränkt werden. Die Fachverbände lehnen das ab: Pauschalleistungen widersprechen dem Grundsatz individueller Bedarfsdeckung im SGB IX und können passgenaue Leistungen nicht ersetzen.

4. Wunsch- und Wahlrecht beim Wohnen
Mit dem BTHG wurde der Mehrkostenvorbehalt beim Wohnen abgeschafft – eine wichtige Errungenschaft im Sinne von Art. 19 UN-BRK. Die nun geplante Wiedereinführung würde bedeuten, dass Menschen mit Behinderung gegen ihren ausdrücklichen Willen auf besondere Wohnformen verwiesen werden könnten. Das ist nicht hinnehmbar.

5. Hilfsmittelversorgung
Eine Einschränkung des Hilfsmittelanspruchs würde Teilhabe massiv gefährden – und ist auch wirtschaftlich nicht sinnvoll: Wo Hilfsmittel wegfallen, steigen Assistenzleistungen. Zudem hemmt dies notwendige Entwicklungen im Bereich digitaler Assistenz – gerade angesichts des Fachkräftemangels ein falsches Signal.

6. Einkommen und Vermögen
Die geplante Absenkung der Freigrenzen auf das Vor-BTHG-Niveau verkennt, dass Eingliederungshilfeleistungen einen Nachteilsausgleich darstellen. Die Fachverbände fordern stattdessen den vollständigen Verzicht auf die Heranziehung von Einkommen und Vermögen. Auch die geplanten Eigenanteile bei Fahrtkosten werden abgelehnt – die Ursachen hoher Fahrtkosten liegen in mangelnder Barrierefreiheit und fehlenden Angeboten vor Ort, nicht in der Verantwortung der Leistungsberechtigten.

7. Vorrang der Pflegeversicherung
SGB XI und Eingliederungshilfe verfolgen unterschiedliche Ziele. Ein Vorrang der Pflegeversicherung würde insbesondere ambulante Leistungen gefährden, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die Fachverbände lehnen dies ab.

8. Tarifverträge und AVR-Vergütungen
Werden Tarifsteigerungen nicht mehr refinanziert, entzieht das gemeinnützigen Leistungserbringern die Existenzgrundlage und verschärft den Fachkräftemangel weiter. Tarif- und AVR-Vergütungen müssen weiterhin anerkannt bleiben.

9. Leistungserbringungsrecht
Die Pläne zur „Stärkung kommunaler Steuerung" stellen das sozialrechtliche Dreieck grundsätzlich in Frage. Die Abkehr von der Pflicht zum Abschluss von Leistungsvereinbarungen würde zur Anwendung des Vergaberechts führen – mit unabsehbaren Folgen für Menschen mit Behinderung und erheblichem Mehraufwand für die Kommunen. Auch die Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung muss erhalten bleiben, um Verhandlungen auf Augenhöhe zu sichern.

📄 Die vollständige Positionierung der Fachverbände steht zum Download bereit. Wir empfehlen eine sorgfältige Lektüre – insbesondere für Personen, die in diesen Themen aktiv positioniert sind oder Gespräche führen.
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