Weniger Kosten für Vereinsfeste: Neuer GEMA-Pauschalvertrag in NRW
Ab dem 1. Juli 2026 entlastet ein neuer GEMA-Pauschalvertrag viele gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen in Nordrhein-Westfalen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Land die Kosten für die Musiknutzung bei ehrenamtlich getragenen Veranstaltungen.
Das ist besonders interessant für die Lebenshilfe-Vereine: Bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr können über den Vertrag abgerechnet werden – etwa bei Sommerfesten, Gemeindefesten oder Vereinsjubiläen.
Die Pressemitteilung des Landes NRW liefert die wichtigsten Informationen und ist diesem Beitrag beigefügt.