Bitte beachten: Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot

Für die Stadt Zürich und für die Gemeinde Schwerzenbach gilt seit dem 17. Juli 2026 bis auf Widerruf ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot. Die seit Wochen anhaltende Trockenheit machte diesen Schritt unumgänglich.

Bitte beachtet auch, dass für den Kanton Zürich seit dem 26. Juni 2026 ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt.

Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot der Stadt Zürich umfasst:

  • Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder auf öffentlichen Grillplätzen).
  • Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle (inkl. Cheminées und Öfen) betrieben werden.
  • Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt, sofern sie auf einem stabilen Untergrund betrieben und jederzeit beaufsichtigt werden.
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk.
  • Keine Höhenfeuer.
  • Keine Himmelslaternen.

Das heisst in der Folge auch, dass die Grillstellen auf der Tschuttiwiese bei der Künzlistrasse 43 in Zürich und die Grillstellen in Schwerzenbach bis auf weiteres nicht mehr genutzt werden können. Wir haben die entsprechende Absperrung vorgenommen. 

Vielen Dank, dass ihr das Feuerverbot konsequent einhaltet und damit zur Sicherheit aller beitragt.

Baugenossenschaft BrunnenhofOfficial