Offener Brief der Lebenshilfe NRW: Beteiligung darf nicht ausgeschlossen werden

Am 12. Oktober 2026 fand im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW die Anhörung zum Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung des Heimrechts und zur dazugehörigen Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung statt.

Wir kritisieren mit einem Offenen Brief deutlich, dass Menschen mit Behinderungen und ihre anerkannten Interessenvertretungen nicht angemessen beteiligt wurden. Erstmals war im Verteiler keine anerkannte Interessenvertretung pflegebedürftiger und anderweitig behinderter Menschen vertreten. Auch eine persönliche Anhörung fand nicht statt. Mehrere sachverständige Stellen haben diese fehlende Beteiligung ebenfalls kritisiert.

Uns geht es dabei nicht um einzelne fachliche Regelungen, sondern um das Verfahren. Menschen mit Behinderungen müssen an Entscheidungen beteiligt werden, die ihr Leben unmittelbar betreffen.

Wir fordern unter anderem:
  • Die fehlende Beteiligung muss öffentlich aufgearbeitet werden.
  • Die Beteiligung muss nachgeholt werden, bevor über die Entwürfe entschieden wird.
  • Beteiligung muss künftig frühzeitig, verbindlich und barrierefrei organisiert werden.

Wir bitten Sie, dieses Thema in Ihren Orts- und Kreisvereinigungen aufzugreifen und mit Menschen mit Behinderungen und ihren Familien ins Gespräch zu kommen.
Lebenshilfe NRWOffizielles